Arbeiten im Jugendstrafvollzug:
„Im Grunde hat man nur die Kollegen“
Von Michael Eufinger

Was machen eigentlich die Beschäftigten im allgemeinen Vollzugsdienst? Umgangssprachlich werden sie oft einfach „Gefängniswärter“ oder „Schließer“ genannt, bei den Insassen des Strafvollzugs ist die schlichte Anrede „Meister“ verbreitet. Ist der Job so: Tür auf, Tür zu? Und ein bisschen aufpassen, dass die Insassen keinen Unfug anstellen? Ein Besuch in der Jugendstrafanstalt Berlin zeigt: Es gehört sehr viel mehr dazu. Die Männer und Frauen im Vollzugsdienst sind ein bisschen Erzieher, Organisatoren, Pfleger und auch Detektive. Viel Ausrüstung haben sie dafür nicht: Ihre Schlüssel, ihr Funkgerät – und ihre Kollegen.
Eingerahmt von Autobahnen und einem Kanal gibt es im Norden von Berlin ein kleines Gebiet, das von Kleingartenanlagen und Gewerbegebieten geprägt ist. Hier, keine drei Kilometer vom Flughafen Tegel entfernt, stechen drei Gebäudekomplexe hervor. Der eine ist die Justizvollzugsanstalt (JVA) Charlottenburg, gegenüber befindet sich die JVA Plötzensee. Der andere, etwas kleinere, liegt direkt daneben: Die Jugendstrafanstalt (JSA) Berlin. Richtig einladend sehen weder die Gegend noch die Gebäude aus. Aber hier handelt es sich schließlich nicht um einen Freizeitpark, sondern um einen „Knast“, wie der Volksmund sagt.
Entsprechend streng sind die Einlasskontrollen und Bestimmungen. Journalisten mit vorliegender Einlassgenehmigung haben es da noch relativ gut: Personalausweis und ausgeschaltetes Handy in der Sicherheitsschleuse abgeben. Formular unterschreiben, dass weder Insassen noch sicherheitsrelevante Anlagen fotografiert werden. Im Warteraum Platz nehmen, bis man abgeholt wird. Die Durchsuchung, die für Besucher der Insassen obligatorisch ist, bleibt erspart.
579 Haftplätze hat die gesamte JSA


Innen sehen die Gebäude nicht viel freundlicher aus als Außen. Relativ schmucklose Wände. Alles sehr funktional. Und gefühlt alle zehn Meter eine schwere Tür, die nur mit den Schlüsseln der Angestellten zu öffnen ist. Nach dem Verlassen des Verwaltungstraktes ändert sich das. Die Innenhöfe zwischen den Gebäuden wirken sehr weitläufig. Hier gibt es Sträucher und Bäume, Sportplätze, ab und an eine kleine Holzbank. Nur die allgegenwärtigen Mauern, Zäune und die Gitter vor den Fenstern erinnern hier ständig daran, welchem Zweck das alles dient.
Kernstück der Anlage sind sechs Pavillons, die den Wohnbereich bilden. Je nach Art des Vergehens und der Haftdauer werden die Insassen in einer bestimmten Wohngruppe, die zwischen elf und 14 Köpfe zählt, untergebracht. 300 Haftplätze stehen in den Wohngruppen zur Verfügung, in der gesamten JSA sind es als 579. Denn neben den Wohngruppen gibt es noch gesonderte Bereiche. Dazu gehört beispielsweise die Aufnahme- und Diagnoseabteilung, wo neu aufgenommene Insassen etwa vier Wochen bleiben, bevor ihnen eine passende Wohngruppe zugewiesen wird.
Doch nicht alle Insassen sind Strafgefangene, die in den Wohngruppen einquartiert werden. Das sogenannten „Haus 9“ ist anders als der überwiegende Rest der Gebäude nicht in den 80er-Jahren entstanden, sondern ein sanierter Altbau von 1878. In diesem ist Platz für 79 junge Männer zwischen 18 und 21 Jahren, die in Untersuchungshaft sitzen, kurz „U-Haft“ genannt. U-Häftlinge sind noch nicht verurteilt, sondern werden festgesetzt, weil sie beispielsweise nicht bei Gericht erschienen sind, und nun zwangsweise dort vorgeführt werden müssen. Im U-Haft-Bereich arbeitet auch Herr N. Der Beamte, Anfang 30, gehört zum Allgemeinen Vollzugsdienst, kurz AVD.
Um 6 Uhr beginnt die „Lebendkontrolle“
Wenn Herr N. Frühschicht hat, beginnt sein Dienst um 6 Uhr. Denn im Vollzugsdienst wird natürlich rund um die Uhr, also im Drei-Schicht-System gearbeitet. Schon einige Minuten vor dem Dienstbeginn versammeln sich die Kolleginnen und Kollegen in der kleinen Zentrale von Haus 9, denn pünktlich um 6 Uhr beginnt die „Lebendkontrolle“. Alle Zellen werden aufgeschlossen und überprüft, ob mit den Insassen alles in Ordnung ist oder ob sie medizinische Hilfe brauchen. In der Regel kommt den Beschäftigten aus den Zellen aber ein verschlafenes Grummeln, im Idealfall sogar ein „Guten Morgen“ entgegen.
Wie es danach weiter geht, hängt von den einzelnen Insassen ab. Nach dem Frühstück, das sie am Vortag mit dem Mittagessen ausgehändigt bekommen haben, gibt es verschiedene Alternativen. Die Mehrzahl geht entweder einer Arbeit nach oder bekommt Unterricht. Denn im Jugendstrafvollzugsgesetz ist festgeschrieben, dass der Vollzug „erzieherisch“ zu gestalten ist. Es gibt zwei Arten von Unterricht. Erstens verfügt die JSA über eine eigene Schulabteilung. Dort reicht das Angebot von Elementarkursen, für Insassen mit sehr geringer Vorbildung, über Aufbaukurse bis zur Möglichkeit, einen Haupt- oder Realschulabschluss zu machen. Zweitens gibt es im Haus 9 eine „Beschäftigungstherapeutische Werkstatt“. Dort erhalten die Insassen theoretischen und praktischen Unterricht im Wechsel. Auf dem Lehrplan stehen dann ganz unterschiedliche Dinge, von einfachen Schreibübungen bis zur Verarbeitung von Holz.
„Beobachter“ werden auch in der Nacht überwacht
| Die Insassen, die längere Zeit in der JSA verbringen, haben sogar die Möglichkeit, eine Berufsausbildung zu absolvieren. Teilweise geschieht das in den Einrichtungen des Vollzugs*, wie etwa der Kantine, wo die Insassen zu Köchen oder Küchenhelfern ausgebildet werden. Teilweise aber auch in eigens dafür eingerichteten Werkstätten. Ein Beispiel dafür ist die Zweiradwerkstatt, in der Joachim Bäker arbeitet. Der Zweirad-Mechaniker-Meister ist bereits seit 30 Jahren fest dabei und bringt den Insassen mit seinem Kollegen den professionellen Umgang mit Motorrädern und Fahrrädern aller Art bei. Nicht ohne Stolz berichtet er, dass einer seiner Lehrlinge es nach der Entlassung aus der JSA ebenfalls zum Meister und vereidigtem Sachverständigen gebracht hat. „Von solchen positiven Erfahrungen zehrt man dann aber auch eine Weile“, kommentiert der Beamte den nicht immer einfachen Umgang mit den Jugendlichen. |
Wie schwierig der Umgang tatsächlich ist, davon zeugen auch einige rote Schilder an den Zellentüren in Haus 9. Auf einigen steht „Beobachter“, was für die Belegschaft bedeutet, dass die Insassen auch in der Nacht regelmäßig überwacht werden müssen. Oft ist eine vermutete Suizidgefahr der Grund für die besondere Aufmerksamkeit. Andere Häftlinge unterliegen einer Sicherheitsverfügung und dürfen keinen oder nur beschränkten Umgang mit den anderen Insassen haben, weil sie gewalttätig wurden oder gegen die Anstaltsregeln verstoßen haben. Und Regeln gibt es viele.
Info: *Einige Betriebe der JSA bieten ihre Leistungen auch für interessierte Externe an. Dazu gehören etwa die Gärtnerei oder auch die Zweiradwerkstatt. Näheres dazu erfährt man auf der JSA-Internetseite.
Privater Besitz ist begrenzt

Das fängt schon bei der Kleidung an. Alle Häftlinge dürfen vormittags nur Anstaltskleidung tragen. Den U-Häftlingen sind am Nachmittag auch einige private Kleidungsstücke gestattet, die Strafgefangenen müssen auch später am Tag mit der von der JSA gestellten Freizeitkleidung vorlieb nehmen. Die nicht benötigten privaten Kleidungsstücke werden mit samt der bei der Ankunft mitgeführten Wertsachen in der Kleiderkammer eingelagert. Mindestens ein vollständiger Satz Kleidung muss jeder Insasse dort hinterlegen, damit er sich zum Beispiel für Gerichts-termine in „Zivil“ kleiden kann.
Aber auch der sonstige private Besitz ist begrenzt. „Das gilt sogar für die Anzahl der privaten Fotos an den Wänden und deren Anbringung“, erklärt der Vollzugsbeamte Herr N. „Die Zellen sollen nicht zu sehr mit privatem Besitz vollgestopft sein, da sie mindestens einmal pro Woche durchsucht werden müssen.“ Denn trotz aller Sicherheitsvorkehrungen werden in den Quartieren immer wieder verbotene Gegenstände wie Werkzeuge, Mobiltelefone oder sogar Drogen sichergestellt. „Welche Kreativität die Häftlinge beim basteln von Werkzeugen und Verstecken entwickeln ist manchmal schon erstaunlich“, sagt Herr N. „Da können wir jüngeren Kollegen von den ‚alten Hasen‘ viel lernen, wie man das alles aufspürt.“
Wird etwas gefunden, werden die Insassen bestraft. In der Regel etwa durch das schon erwähnte Verbot des Umgangs mit den anderen Häftlingen. „Nur wenn einer mutwillig randaliert, dann kommt er schon mal für eine Nacht in eine unserer Doppelgitterzellen“, erklärt Herr N. die Funktion der besonders gesicherten, noch etwas spartanischer eingerichteten Räume im Untergeschoss des Hauses 9. „Hier kann er sich dann beruhigen, kommt aber am nächsten Morgen wieder zurück in seine normale Zelle.“

Im Untergeschoss, neben den Doppelgitterzellen, liegen auch die BGH. „Das steht für ‚Besonders gesicherter Haftraum‘ ohne gefährdende Gegenstände“, erklärt Herr N. Der Raum enthält nicht viel mehr als eine gepolsterte Matte auf dem Boden und eine Toilette. In den Boden sind Halterungen eingelassen, an denen der Insasse mit Handschellen fixiert werden kann. Zudem wird der Raum Videoüberwacht. „Das wir hier jemanden her bringen müssen, ist die absolute Ausnahme“, sagt Herr N. „Und das hier ist auch keine Bestrafungsmaßnahme. Hier kommen nur diejenigen hin, die total außer Kontrolle sind und ihre eigne Gesundheit gefährden. Das müssen wir natürlich um jeden Preis verhindern.“ Deshalb wird der BGH im Fall der Fälle auch nur von mehreren Vollzugsbeamten gleichzeitig betreten, mindestens einer der Kollegen sitzt zudem durchgehend vor der Tür. Zusätzlich kontrolliert ein Arzt regelmäßig den Zustand des Insassen. „Dieser Raum gehört mit Sicherheit zu den unangenehmsten Seiten des Jobs“, sagt Herr N. mit leicht bedrückter Mine.
Locker, aber respektvoll
Mit dem Bild von martialisch aussehenden Aufsehern aus Hollywood-Filmen und ihrem Gehabe hat keiner der Vollzugsbeamten auch nur annähernd Ähnlichkeit. Tatsächlich wird hier viel gelacht und manchmal auch ein bisschen rumgealbert. Die Stimmung ist eher locker, nicht nur unter den Kollegen. „Im Umgang mit den Jugendlichen muss man schon schlagfertig sein“, sagt Herr N. „Natürlich versuchen die unsere Grenzen auszutesten. Aber die größten Erfolge erzielt man mit lockeren, aber respektvollen Gesprächen.“ Der Respekt muss allerdings auch eingefordert werden. Auf einem der zahllosen Wege durch die Anstalt, bei denen die Insassen immer begleitet werden, kommt ein Insasse ins Plaudern. Seine Ausführungen beendet er mit einem lapidaren „Weißt du?“. „Es heißt: Wissen Sie.“ wird er umgehend korrigiert. „Ein paar Umgangsformen müssen sein.“, kommentiert Herr N. den Vorfall später. Auch wenn der Umgang freundlich ist, eine Verbrüderung gibt es hier nicht. „Bei den Gesprächen haben wir natürlich auch im Hinterkopf: Wenn er sich gerade mit mir unterhält, habe ich ihn gleichzeitig im Blick und er macht keinen Unfug.“

Auch damit die Insassen möglichst wenig Zeit haben auf dumme Gedanken zu kommen, werden sie beschäftigt. Dazu gehört neben der Schule oder einer Ausbildung die Möglichkeit, alternativ einer Arbeit nach zu gehen. Das kann etwa eine Tätigkeit als Hausarbeiter sein, bei der die Häftlinge putzen und Essen verteilen.
Aber auch Sport ist sehr wichtig. Jeder Insasse hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine Stunde Aufenthalt an der frischen Luft pro Tag und zwei Stunden Sport pro Woche. „Fußball steht dabei immer hoch im Kurs“, berichtet Sebastian Brunzendorf, einer der Sportbeamten in der JSA. Er und seine Kollegen betreuen die wechselnden Angebote. „Wir haben Laufsport-Gruppen und eine Fitness-AG, aber auch Volleyball gab es schon.“ Ein Highlight sei allerdings das Wohltätig-keits-Fußballtunier, das in jedem Jahr stattfindet. „Teams aus der Region kommen zu uns in die JSA. Von dem gezahlten Startgeld kaufen wir Holz für die Werkstatt, wo daraus wiederum Kinderspielzeuge hergestellt werden. Die werden dann an Kindergärten oder ähnliche Einrichtungen gespendet.“ Bei solchen Sätzen schwingt bei Sebastian Brunzendorf ein bisschen Stolz in der Stimme mit. Wie zuvor schon bei Zweirad-Mechaniker-Meister Bäker. Und auch Herr N. sagt: „Die Arbeit hier macht Spaß, obwohl beispielsweise die Schichtdienste schon sehr anstrengend sind. Aber wenn man in einem guten Team arbeitet, wiegt das vieles wieder auf.“
Damit das Team auch in Zukunft funktioniert, werden in Berlin derzeit Beamte für den allgemeinen Vollzugsdienst ausgebildet. Danach ist allerdings erst mal Schluss, neue Ausbildungsjahrgänge gibt es nicht. Und auch die aktuellen Anwärter können sich ihrer Sache noch nicht sicher sein. Bisher ist nicht vorgesehen, dass sie alle übernommen werden. Gleiches gilt für den Verwaltungslehrgang, der zurzeit justizspezifisch ausgebildet wird. Das verschärft den Konkurrenzdruck. Zumal viele ihre bisherige Arbeit aufgegeben haben, um hier zu arbeiten. „Die meisten Kollegen hatten vorher andere Jobs“, erklärt Herr N. „Denn es ist ja klar: Ein 21-jähriger, der direkt von der Schule kommt, wird im Vollzug eher die Ausnahme bleiben. Der wäre ja nicht viel älter als die Insassen.“ Absolutes Vertrauen auf die Hilfe der Kollegen ist aber für die Arbeit in der JSA notwendig. Herr N. sagt: „Wir tragen hier drinnen keine Waffen. Wir haben in erster Linie unsere Autorität. Wenn dann doch etwas passiert, ruft man Verstärkung. Und dann hängt sich hier wirklich jeder für den anderen rein. Denn wenn es um den persönlichen Schutz geht“, fügt er hinzu „Gilt am Ende: Im Grund hat man nur die Kollegen.“ ![]()
*Der Name ist der Redaktion bekannt. Aus persönlichen Gründen möchte der Beamte nicht mit vollständigem Namen genannt oder auf Bildern gezeigt werden.


