|
|
| |
|
| |
Heute vorsorgen, morgen profitieren:
Sicherheit garantiert!

Viele künftige
Dienstanfänger im Sicherheitsbereich, in den Verwaltungsbehörden
oder auch angehende Lehrer meinen, dass ihre Versorgung vom
Dienstantritt an voll gesichert ist. Doch was ist, wenn durch
unvorhergesehene Ereignisse Ihre Gesundheit dauerhaft geschädigt
wird und Sie Ihren Beruf oder Ihre angefangene Berufsausbildung
nicht mehr ausüben können? Die finanziellen Folgen können zu
erheblichen Einbußen im täglichen Leben führen. Das gilt
besonders für die ersten Jahre Ihres Berufslebens als
Beamtin/Beamter auf Widerruf und auf Probe. Wer sich jetzt nicht
finanziell fürs Alter absichert, spielt auf Risiko...
Mit
welchen Versorgungsansprüchen kann ein Beamter eigentlich
heutzutage noch rechnen? Beginnend mit dem 27. Lebensjahr und
der Verbeamtung auf Lebenszeit beträgt der Erstanspruch rund
1.400 Euro (verheiratet). Was also kann man tun, um auch im
Alter ausreichend Geld zu haben, um auch dann den erarbeiteten
Lebensstandard aufrecht erhalten zu können? Eine
Vorsorgemöglichkeit besteht mit der über Zuzahlungen und
Steuervorteile staatlich geförderten Riester-Rente. Mit dem
Riester-Produkt winGarant bietet das dbb vorsorgewerk
maßgeschneiderte Lösungen für jeden Geldbeutel, damit später
eine garantiert höhere Altersversorgung heraus kommt. winGarant
rechnet sich dank der attraktiven Zulagen vom Staat und den
Steuervorteilen für jeden – ganz besonders profitieren
Berufseinsteiger mit niedrigen (Anfangs-)Gehältern und junge
Familien mit Kindern. Die staatlich geförderte Zusatzrente dank
Riester ist ein finanzielles Standbein im Alter. Was aber, wenn
dieses Standbein schon früher wegbricht – etwa, wenn durch
unvorhersehbare Ereignisse die Gesundheit durch Krankheit oder
Unfall dauerhaft geschädigt wird, man seinen Beruf nicht mehr
ausüben kann? Beamte auf Widerruf/Probe werden bei
Dienstunfähigkeit ohne Versorgungsansprüche (Ausnahme:
Dienstunfall) entlassen und in der Gesetzlichen
Rentenversicherung nachversichert. Beamte auf Lebenszeit
erreichen bei Dienstunfähigkeit je nach Besoldungsgruppe bis zum
40./45. Lebensjahr nur die Mindestversorgung (1.365 Euro
monatlich). Bei Überschreiten der Mindestversorgung gibt es
maximal 10,8 Prozent weniger Ruhegehalt im Monat – bis zum
Lebensende. Damit diese Kosten auch bei Dienstunfähigkeit
bezahlt werden können, sind rechtzeitige Vorsorgemaßnahmen ein
absolutes Muss. Allerdings gibt es auf dem Versicherungsmarkt
nur eine Handvoll Anbieter, die auch das
Dienstunfähigkeitsrisiko versichern; mit einer reinen
Berufsunfähigkeitsversicherung können Beamte ihr Einkommen nicht
ausreichend absichern. Laut Fachblatt FINANZTEST (Ausgabe
7/2009) gehört die DBV mit ihrer Dienstunfähigkeitsklausel zu
den besten Anbietern Deutschlands. In Zusammenarbeit mit der DBV
bietet das dbb vorsorgewerk ein tolles Vorsorgeangebot: Wer über
das dbb vorsorgewerk eine Dienst-/Berufsunfähigkeitsversicherung
in Kombination mit der Riester-Rente winGarant abschließt,
erhält bis zu 25 Prozent Preisnachlass auf die
Dienstunfähigkeitsprämie! Nur wer heute vorsorgt, hat morgen
Sicherheit.
Interessiert?
Vereinbaren Sie am besten gleich heute ein Beratungsgespräch mit
einem Vorsorgespezialisten.
Das Service-Team des dbb vorsorgewerk nimmt Ihre
Beratungswünsche von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr
unter 01805 – 222 170 (0,14 €/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk
max. 0,42 €/Min.) – gern entgegen.

|
|