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U-Haft in Berlin - Moabit:
Lebenslänglich…
Von
Walter Schmitz (Text) und Jan Brenner (Fotos)

…dauert U-Haft nirgendwo –
weder in der Berliner JVA Moabit noch anderswo, aber oft genug
dauert sie länger als erwartet – viel länger. In Moabit sitzen „Strafer“
neben „Untersuchern“ ein, unterschiedliche Vorgaben,
Anforderungen und Bedürfnisse prallen aufeinander, müssen unter
einen Hut gebracht werden - irgendwie. Das kostet die
Bediensteten viel Kraft und zehrt an den Nerven, während bei den
Gefangenen der Frust oft genug eskaliert. Zwei gewaltsame
Zwischenfälle ereigneten sich allein während unseres
Redaktionsbesuchs, aus heiterem Himmel, aus nichtigen Anlässen.
Zwei zu viel, nicht zu verhindern, oder doch? Die
Justizvollzugsbediensteten in Moabit arbeiten längst am Limit,
lebenslänglich…
Die Berliner JVA Moabit steht unter Denkmalschutz. 1877
bis 1882 wurde sie als „Königliches Untersuchungsgefängnis im
Stadtteil Moabit“ errichtet. Damals lag sie an der städtischen
Peripherie, niemand sollte mit den Schwerverbrechern in
Berührung kommen. Heute liegt sie mitten in Berlin. Rund herum
brummt das Leben, es hört an den Stacheldraht bewehrten Mauern
auf. Die Stadt in der Stadt beginnt, in der vielleicht nicht
eigene, aber andere Gesetze gelten, offizielle wie inoffizielle.
Der Backsteinbau strahlt nostalgischen Charme aus. Errichtet in
Form eines fünfstrahligen Sterns mit runder zentraler
Mittelhalle, sind die einzelnen Flügel von überall einsehbar
nach dem Vorbild des alt-ehrwürdigen Gefängnisses in Pentonville
in der Nähe von London. Privates findet in Moabit nicht statt,
weder für die Gefangenen noch für das Personal.
Im Laufe der Jahrzehnte wurde die Anstalt aufgestockt,
erweitert, modernisiert, saniert und umgebaut. Heute besteht sie
im Wesentlichen aus vier Häusern unterschiedlicher Größe und
bietet Platz für knapp 1 300 Gefangene. Zurzeit kümmern sich
circa 560 Bedienstete um etwa 1 100 Insassen: rund 600 „Strafer“,
das sind verurteilte Täter, und circa 500 „Untersucher“, gegen
die ermittelt wird und deren Verweildauer in Moabit niemand
abschätzen kann.
Letzteres bringt Planungsunsicherheiten mit sich, die sich
beispielsweise auf die Auftragsvergabe an die Werkstätten
auswirkt. „Mancher Auftraggeber winkt ab, wenn wir ihm keine
längerfristigen Zusagen machen können“, erklärt Hans Oberhinninghofen, der für die Lohnabrechnungen und das
Arbeitsentgelt der Gefangenen in der Buchhaltung der JVA
zuständig ist. Es gibt Arbeitsplätze in Schlosserei,
Buchbinderei, Gärtnerei, Schneiderei/ Polsterei, Schuhmacherei,
Tischlerei und in der Kfz-Werkstatt. Für interne Renovierungs-
und Reparaturarbeiten gibt es darüber hinaus Arbeitsplätze im
Technischen Dienst sowie im Bereich der Hausarbeiten innerhalb
des Anstaltsbetriebs von der Fußbodenreinigung bis zur
Essensverteilung. Therapeutische Arbeitsplätze und
Freizeitangebote kommen hinzu.
Der Bedarf sei relativ groß, erläutert Thomas Krawczynski,
Betriebsbuchhalter in der Arbeitsverwaltung, aber insgesamt
stünden nur 400 Arbeitsplätze für 1 200 Insassen zur Verfügung:
„Entsprechend lang ist die Warteliste. Die Gefangenen wollen
arbeiten, um sich einerseits etwas hinzuzuverdienen,
andererseits aber auch, damit ihnen im täglichen Einerlei der
Strafanstalt die Decke nicht auf den Kopf fällt.“ Aber Wollen
und Können sind zweierlei. Viele der Häftlinge bringen so gut
wie keine Voraussetzungen mit, eine sinnvolle Tätigkeit
auszuüben. Das Ausbildungsniveau habe in den letzten 20 Jahren
erschreckend abgenommen, und manche Gefangene seien bereits
damit überfordert, den normalen Tagesrhythmus der Haftanstalt zu
erlernen. Und andere – auch das ist die Realität in der U-Haft,
bringen genug Geld von „draußen“ mit, dass sie gar nicht
arbeiten müssen. U-Häftlingen stehen diese Privilegien zu,
Strafgefangenen nicht. Sie müssen arbeiten – wenn denn ein Job
für sie frei ist. Auch das bringe oft genug Reibereien zwischen
„Strafern“ und „Untersuchern“ mit sich.
Wir folgen bei unserem ausführlichen Rundgang durch die Anstalt
dem Personalratsvorsitzenden der JVA Moabit, Thomas
Steinbrecher, auf dem Fuß. Für Uneingeweihte wie uns besteht die
gute Chance, sich in dem verwinkelten Fuchsbau, den wir
innerhalb mehrerer Stunden treppauf treppab erkunden, zu
verlaufen. Doch unsere Annahme ist subjektiv: Die meiste Zeit
haben uns Steinbrechers Kollegen im Blick, darüber hinaus
schränken verschlossene Türen und Schleusen unseren
Bewegungsspielraum erheblich ein. Ohne General-Schlüssel geht
hier gar nichts, gibt es kein Durchkommen, nirgendwohin.
Wie es abläuft, wenn ein U-Häftling eingeliefert wird, erläutert
uns Wolfgang Wilhelm, der im Zugangsbereich seinen Dienst tut.
Die Männer werden „durchleuchtet“, visitiert einschließlich der
Körperöffnungen. Narben, Tätowierungen oder Organfehlstellungen
werden vermerkt. Alle Sachen, die sie nicht bei sich führen
dürfen, werden aussortiert und in der Hauskammer der JVA
deponiert. Wertgegenstände, zum Beispiel Zeugnisse oder Handys,
werden in Boxen gepackt und in einen besonders gesicherten
Tresorraum aufbewahrt. Irgendwann bekommen die Häftlinge ihr
Eigentum zurück, entweder wenn sie verlegt werden, oder bei
ihrer Entlassung. Den meisten von ihnen geht es dann – zumindest
körperlich - wesentlich besser als bei ihrer Ankunft.
Manche Häftlinge kommen mit eiternden Wunden, Ekzemen oder
schlicht „verlaust“ in die Haftanstalt. Viele sind alkohol-,
drogen- oder medikamentenabhängig mit allen negativen
Begleiterscheinungen für sich selbst und für das Personal. „Es
gibt nichts, was ich hier noch nicht erlebt habe“, sagt Wilhelm,
und die weiße Hose trägt er nicht aus Modegründen, sondern weil
darauf die überspringenden „Tierchen“ besser zu sehen sind…
Sind die Neuzugänge bei Wilhelm und seinen Kollegen durch,
folgen Einkleidung, Ausstattung, ärztliche Untersuchung und noch
vieles mehr, bis der U-Häftling in eine Zelle „einziehen“ kann.
An der Eingangstür weisen kleine Schildchen auf Besonderheiten
hin: „Untersucher“ ist dort zu lesen, „Weißbrot“,
„Wurstaustausch“… „Ohne System und genau festgelegte
Ordnungskriterien liefe hier gar nichts“, erklärt Steinbrecher.
Sein Schlüssel knirscht - wieder einmal – in einem Schloss.
Wir wandern weiter durch das Haus, finden uns in der zentralen
Mittelhalle wieder, die mit ihrem Kuppeldach, den Rundgängen und
den zwischen den Etagen gespannten Fanggittern einen imposanten
Anblick bietet. Uwe Nöldner, der heute dort als Zentralbeamter
Dienst tut, hat nach dem erfolgten Zählrapport 461 Gefangene
(davon 208 Untersucher und 263 Strafer) plus elf Neuzugänge im
Haus 1. „Das Haus ist durch die täglichen Ein- und Abgänge von
Gefangenen immer in Bewegung“, erklärt Nöldner, „mal sind es
zwölf, die reinkommen und neun, die rausgehen, mal kommen sechs,
mal gehen acht. Es gibt keinen Tag ohne Bewegung.“ Die
Fluktuation fordert nicht nur von den Bediensteten viel Arbeit
von den notwendigen Kontrollen bis hin zur Rückgabe der
persönlichen Sachen, sondern bringt auch Unruhe in den
Tagesablauf der Gefangenen, bei denen es sich in der Regel um
Schwerverbrecher, um Mörder oder Täter aus dem Bereich der
organisierten Kriminalität (Mafia) handelt.
Die Stimmung ist heute etwas angespannt, denn kurz vor unserer
Ankunft hat es in Haus 4 einen Zwischenfall gegeben. Ein
Gefangener hat einen Vollzugsbeamten angegriffen und gegen den
Kopf getreten. Der Anlass? Eine beiläufige Frage nach einem
Einkaufszettel, wie uns Markus Tüngler später erklärt. Der
Beamte ist dort zuständig für die Verteilung der Arbeitsaufgaben
für die 41 Häftlinge im intern offenen Haus 4. „Warum passiert
so etwas?“, wollen wir wissen. „Weil uns Häftlinge zugeteilt
werden, die hier eigentlich nicht hingehören“, erklärt er
lapidar. „Etwa zehn Prozent der Gefangenen haben psychische
Probleme, viele sind gewalttätig und schlagen einfach zu, wenn
ihnen etwas nicht passt.“
„Gewalttätige Zwischenfälle häufen sich“, fügt Steinbrecher
hinzu, nicht zuletzt auch deshalb, weil täglich etwa 30
Dienstposten nicht besetzt sind. In diesem Jahr hatten wir
bereits 32 Zwischenfälle nur in der Teilanstalt 1, davon zehn
mit Gewalt gegen Bedienstete.“ Für heute bleiben die Zellen in
Haus 4 jedenfalls zu, und der gewalttätige Gefangene wird den
Rest des Tages und die Nacht in einer Arrestzelle im
Kellergeschoss verbringen. Sein Abendessen, vier Scheiben
Weißbrot, zwei Eier und Tee, steht, in Styroporgefäßen verpackt,
bereit. Styropor deshalb, damit er die Beamten nicht mit dem
Essgeschirr verletzen kann, wenn später die Arrestzelle geöffnet
wird…
Es ist heiß und stickig in den Fluren, einige Gefangene
schlurfen in Shorts und Flipflops vorbei: „Woher seid ihr denn?“
„Vom dbb magazin.“ „Kann man sich bei euch beschweren?“ Thomas
Steinbrecher führt uns in einen der Innenhöfe. Hier dürfen sich
die Gefangenen an der frischen Luft aufhalten, eine Stunde pro
Tag, das ist ihr gutes Recht nach dem Strafvollzugsgesetz. Doch
auf diesem Außengelände sind keine Hofgänger, sondern Fußballer
beim Spiel zu Gange. Diszipliniert, konzentriert und ganz bei
der Sache. Uwe Jaeschke, Vollzugsbeamter in der Sportabteilung,
kann die Gruppe während eines kurzen Plauschs mit uns problemlos
alleine weiterspielen lassen. „Die Jungs auf dem Platz sind hoch
motiviert und wissen ganz genau, dass die Warteliste für einen
Platz in einer der Sportgruppen ellenlang ist. Wenn sie Mist
machen, müssen sie raus, das will niemand riskieren.“ Sport,
erklärt uns Jaeschke, neutralisiere Aggressionen ebenso gut wie
sinnvolle Arbeit. Doch die Plätze auf dem Sportplatz oder im
Fitnessstudio seien ebenso rar – und begehrt wie in den
Werkstätten. „Wir können nicht mehr anbieten, und je weniger
Personal wir haben, desto schlimmer wird die Situation.“ Wir
gehen zurück, an Brotscheiben vorbei, die die Gefangenen aus
ihren Zellenfenstern auf den Innenhof geworfen haben. Futter für
Vögel und Ratten… Im Keller führt uns Thomas Steinbrecher durch
die Hauskammer, hier lagern unter anderem die persönlichen
Besitztümer aus Freiheitstagen der Gefangenen, gut verwahrt,
beschriftet und verzeichnet, hier unten lagern Teller und
Schüsseln, Kleidungsstücke, Bettwäsche und Schuhe für den
Anstaltsalltag. Hier unten befinden sich auch die Arrestzellen
für Gefangene, die gewalttätig geworden sind und eine Gefahr für
andere Häftlinge und für das Personal darstellen. Die
Einrichtung, an Wand und Boden verschraubtes Bett und Toilette,
ist karg und so gewählt, dass Angriffe auf Bedienstete mit
Zellengegenständen nicht möglich sind.

Alarm! Wir müssen den Gang räumen, Schlüssel knirschen in
Schlössern, Ein tobender Gefangener wird in eine der
Arrestzellen verbracht. Er rennt mit voller Wucht gegen die Tür,
schlägt schreiend und brüllend gegen die Wände. Warum? Wir
erfahren es nicht, gehen nach oben. „Ausgerastet“ sei er. Die
Hemmschwelle ist bei vielen Häftlingen gefährlich niedrig. Die
Vollzugsbediensteten müssen Tag für Tag mit gewalttätigen
Zwischenfällen rechnen und damit fertig werden – irgendwie.
Viele nehmen ihre Probleme aus dem Arbeitsalltag mit nach Hause,
belasten ihre Familien. Personalrat Thomas Steinbrecher macht
regelmäßig Angehörigenführungen durch die Haftanstalt, um den
Ehefrauen, Ehemännern und auch den Kindern Eindrücke vom
Arbeitsalltag in Moabit zu vermitteln.
Am Schluss unserer Tour stehen wir vor dem langen Übergang, der
die JVA direkt mit dem Landgericht verbindet. Dort entscheidet
sich, wie lange U-Häftlinge noch der Verurteilung noch in der
JVA Moabit bleiben werden, Wochen, Monate, Jahre? Wie das Urteil
auch ausfallen mag, für sie ist das Ende abzusehen. Für die
Bediensteten sieht es ganz anders aus in Moabit, und Abhilfe ist
zurzeit weder in personeller noch in finanzieller Hinsicht in
Sicht. Sie bleiben trotzdem – noch...


Oberstaatsanwalt Peter Vogt über
die zunehmende Internetkriminalität
Dunkelziffer(n)…
Weltweite elektronische Vernetzung der
Täter, Kinderpornografie im Internet, Betrügereien per E-Mail
und Homepage oder Kommunikation von Banden, Phising, Stalking
und Grooming im World Wide Web: Täter nutzen die neuesten
technischen Möglichkeiten nur allzu gerne, der virtuelle Tatort
ist seit Jahren auf dem Vormarsch – unaufhaltsam, wie es
scheint. Die Entwicklung macht bislang überwiegend auf der
falschen Seite Fortschritte: „Die Justiz muss aufrüsten, um der
Internetstraftaten Herr zu werden“, sagt Peter Vogt,
Oberstaatsanwalt aus Halle, im Mittagsgespräch mit dem dbb
magazin. Als langjähriger Leiter der sachsen-anhaltinischen
Zentralstelle zur Bekämpfung von Kinderpornografie hat er sich
einen internationalen Namen gemacht und wurde zum Experten in
Sachen Internetkriminalität.
Ohne sein iPhone geht Oberstaatsanwalt Peter Vogt nirgendwo mehr
hin. Dass er sich eines Tages quasi mit Haut und Haaren auf die
neuesten Technologien der digitalen Welt einlässt, sich mit
seinem Smartphone jenem amerikanischen Konzern mehr oder weniger
ausliefert, der seine Kunden wie kaum ein anderer ausspäht,
Daten und Profile über sie sammelt, hätte sich der 53-Jährige
vor zwölf Jahren nun wirklich nicht träumen lassen. Schmunzelnd
betrachtet Vogt das Gerät, das nun auch beim Mittagsgespräch mit
dem dbb magazin vor ihm auf dem Tisch liegt. „In dem Punkt habe
ich mich für den bewusst sorglosen Umgang mit meinen Daten
entschieden“, räumt der Jurist ein, die permanente
Erreichbarkeit für die Familie, Freunde und Kollegen, die tollen
Features von A wie Auskunft über W wie Wettervorhersage bis Z
wie Zeitungs-Apps möchte er einfach nicht mehr missen.
Dennoch weiß Peter Vogt nur zu gut um die Schattenseiten, die
die Digitalisierung und virtuelle Vernetzung der Welt mit sich
bringen – er sieht sie seit Jahren jeden Tag. Abgründe taten
sich auf, als er in seiner Zeit als Leiter der Zentralstelle zur
Bekämpfung der Kinderpornografie in Sachsen-Anhalt das Ausmaß
erfasste, in dem die Pädophilen ihren kranken, kriminellen
Neigungen in der virtuellen Welt des Internets nachgehen. Auch
in seinem allgemeinen Dezernat, das er in der Staatsanwaltschaft
Halle zu Beginn dieses Jahres übernommen hat, ist Vogt bis heute
„kein realer Betrüger“ untergekommen – „das meiste läuft heute
im Internet“, so die nüchterne Feststellung.
„Der virtuelle Tatort ist
massiv auf dem Vormarsch“
„Der reale Tatort hat sich verlagert, er ist ein virtueller
geworden, und der ist massiv auf dem Vormarsch“, sagt Vogt. „Die
Justiz muss personell und technisch aufgerüstet werden“, fordert
der Oberstaatsanwalt, aus eigener Erfahrung weiß er, dass „wir
der Entwicklung immer hinterherlaufen, wir agieren nicht, wir
reagieren nur“. Vogt ist es wichtig zu betonen, dass
insbesondere die Ermittlungsbehörden, Polizistinnen und
Polizisten enorm engagiert sind, wenn es um die Bekämpfung von
Internetkriminalität und dort vor allem gegen Kinderpornografie
geht. Dennoch: „Wenn ich sehe, dass das Berufsbild
Systemverwalter in unseren Behörden Seltenheitswert hat und
Ermittler die PCs der Täter als Arbeitsmittel für ihre
Polizeiarbeit nutzen müssen, stimmen da die Verhältnisse nicht“,
ärgert sich Vogt. „Beim Vergleich Ausstattung Polizei –
Internetkriminelle verliert immer die Polizei.“ Zwar eigneten
sich die Beamten in ihrer Freizeit häufig umfangreichen
technischen Sachverstand an. „Aber ein Polizeiober- oder
–hauptmeister ersetzt keinen Informatiker.“ Als Vogt 1998 in der
Kinderpornografie-Zentralstelle anfing, hatte er keinen Computer
und damit auch keinen Internetzugang, das Versenden und
Empfangen von E-Mails war nicht möglich. Vogts Arbeitsalltag sah
dann so aus, dass er bei Vorliegen eines Internet-Falls einen
Kollegen beim Landeskriminalamt anrufen und bitten musste, sich
für ihn einmal die in Frage stehende Homepage anzusehen. „Siehst
Du was?“ „Ich seh‘ da nichts. Soll ich Dir mal Bildmaterial mit
der Post schicken?“ – Vogt zitiert einen Standarddialog von
damals. Eine größer angelegte
Kinderpornografie-Ermittlungsaktion in Rheinland-Pfalz erhielt
seinerzeit den Namen „Nadelöhr“ – das lag am Drucker: In der
ermittelnden Polizeidienststelle gab es nur einen, und das
Ausdrucken der Akten und Beweismittel für die Staatsanwaltschaft
dauerte schier endlos. Vogt kennt Dutzende solcher Anekdoten…
„Glücklicherweise ist mittlerweile unstrittig, dass die
technische Ausstattung besser werden muss“, ist er
zuversichtlich.
Privat statt Staat –
zweifelhafte neue Wege…
„Bedenklich“ ist aus Vogts Sicht indes die Tatsache, dass sich
der Staat in Sachen Internetkriminalität zunehmend auf private
Unterstützung verlässt. Symptomatisch dafür sei das mangelnde
Fortbildungsangebot für Polizisten, Staatsanwälte und Richter:
Ermittler und Strafverfolger müssen sich überwiegend privat
weiter qualifizieren – etwa bei gemeinnützigen Vereinen wie
„Dunkelziffer e.V.“. Im Kampf gegen Kinderpornografie und
Kindesmissbrauch bietet die Initiative seit vielen Jahren
bundesweit lnternetschulungen für Kriminalbeamte, Staatsanwälte
und Richter aus allen Bundesländern an, mehr als 1.250 Beamte
haben das Angebot mittlerweile wahrgenommen. Die Resonanz ist
äußerst positiv, die Nachfrage stark – selten finden die
Ermittler solch geballtes Fach- und Sachwissen, wie es die
Privatinitiativen anbieten. Auszug aus dem Brief eines
Seminarteilnehmers: „Die von Dunkelziffer angebotenen Seminare
setzen Standards in der Erwachsenenbildung, die von vielen
behördlichen Einrichtungen – nicht zuletzt aus Kostengründen –
nicht annähernd erreicht werden.“
„Medienbruch zwischen Polizei
und Justiz beheben“
Für viele im Justizbetrieb ist Internet noch immer Neuland, weiß
Vogt. „Es gibt einen regelrechten Medienbruch zwischen Polizei
einerseits und Staatsanwälten wie Richtern andererseits.“ So
wüssten die meisten Richter und Staatsanwälte zwar trefflich
alle medizinischen Feinheiten einer „Fraktur“ zu referieren,
könnten aber selten zwischen Host- und Content-Provider
unterscheiden oder erklären, was eine IP-Adresse ist. Bei den
„Dunkelziffer“-Internetseminaren fangen die Dozenten daher gerne
ganz unten an: Eine Sachgeschichte der „Sendung mit der Maus“
aus dem Jahr 1999 erklärt anschaulich, was das Internet
überhaupt ist. Richtig zu Buche für Staat und Steuerzahler
schlagen die zweifelhaften neuen Wege, die bei der Bekämpfung
der Internetkriminalität mittlerweile notgedrungen beschritten
werden. Weil – so die Rechtsprechung – das Auswerten
beschlagnahmter Rechner nicht länger als neun bis zwölf Monate
dauern darf und die Ermittler chronisch überlastet sind, hilft
man sich in einigen Fällen mit der Beauftragung privater
Auswerter. Nach drei Wochen liegt ein erstes Ergebnis vor, auf
Grund dessen entschieden werden kann, ob weiter ermittelt wird
oder nicht. Das Erstermittlungsergebnis kostet bereits 2.500 bis
3.000 Euro, eine detaillierte Ermittlung schnell bis zu 13.000
Euro. „Darf der Staat das – rechtlich? Finanztechnisch? Wie
viele Ermittler könnten beschäftigt werden für dieses Geld?“
Vogt stellt die Fragen einfach in den Raum.
Eine
Frage des politischen Wollens
Es wird klar, dass im Kampf gegen die Internetkriminalität viel
vom politischen Wollen abhängt. „Die rechtlichen Voraussetzungen
sind hinreichend gegeben“, sagt Vogt, „materiell wie formell
wissen wir, wie wir mit Straftaten im virtuellen Raum umzugehen
haben“. Entscheidend sei, welche Mittel Polizei und Justiz zur
Verfügung gestellt würden, um den Kampf auf Augenhöhe mit den
Tätern zu bestreiten. Ein wesentlicher Knackpunkt neben
adäquater technischer und personeller Ausstattung der Behörden
ist die Vorratsdatenspeicherung. „Wir brauchen Beweise“, sagt
Vogt, „und die gibt es im Internet nun einmal nur in Form von
Daten bei den Providern.“ Nachdem das Bundesverfassungsgericht
im März die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland in ihrer
bisherigen Umsetzung für verfassungswidrig erklärt hat, dürfen
Daten maximal sieben Tage lang von den Providern gespeichert.
„Kein Wunder, dass Geschädigte und Ermittler da in der Regel den
Kürzeren ziehen, weil die belastenden Daten schon längst wieder
gelöscht sind, wenn die Straftat bekannt geworden ist“, sagt
Vogt. Die Hysterie beim Thema Vorratsdatenspeicherung kann er
ebenso wenig nachvollziehen wie mit der Materie befasste
Polizisten, Staatsanwälte und Richter. „Es ist ja nicht so, dass
wir am Schreibtisch sitzen und den ganzen Tag lang IP-Adressen
ausspähen wollen“, stellt Vogt klar. Ebenso wenig stehe die
Verkehrspolizei rund um die Uhr am Straßenrand und notiere sich
Kfz-Kennzeichen „für alle Fälle“. „Wir brauchen die Daten doch
nur, wenn wir Anlass zu der Annahme haben, dass eine Straftat
vorliegt“, betont der Oberstaatsanwalt – „im realen Leben werden
Datenspeicherung und Datenermittlungsarbeit der Behörden unter
dieser Voraussetzung weithin akzeptiert.“ Mindestens 13
Millionen Internetseiten gibt es allein in Deutschland. Dass der
Staat die nicht alle kontrollieren soll und kann, versteht sich
von selbst. Allerdings muss er sich ebenso wie seine Bürger
überlegen, inwieweit der Rechtsordnung auch im Internet Geltung
verschafft werden soll. „Die Polizeipräsenz bei
Großveranstaltungen oder in der Fußgängerzone stärkt das
Sicherheitsempfinden der Bürger“, erklärt Vogt. „Im Internet
fehlt diese Präsenz nahezu völlig, und der virtuellen Streife
fehlt – wenn sie denn mal unterwegs ist – obendrein auch noch
eine taugliche Dienstwaffe.“ Das muss sich ändern, findet Vogt,
täglich beobachten er und seine Kollegen neue Auswüchse der
Internetkriminalität. „Der Staat ist in der Pflicht, seine
Bürger im Internet genauso zu schützen wie auf der Straße.“
Iba/sm

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