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  Amtsanwälte

Die Allrounder der

Strafverfolgung


Von Britta Ibald

Sie sind die Allrounder der Strafverfolgung: Amtsanwälte. Tatkräftige, leistungsstarke Strafverfolger, Rechtspfleger mit Fachhochschulabschluss und einer Spezialausbildung im Strafrecht. Rund 1.000 gibt es von ihnen deutschlandweit, sie übernehmen – außer in Bayern und Sachsen – die Verfolgung der so genannten „Alltagskriminalität“: Bei Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Beleidigung, Körperverletzung oder Sachbeschädigung und Verkehrsstraftaten leiten Amtsanwältin oder Amtsanwalt die Ermittlungen, verfügen die Einstellung des Verfahrens oder erheben die öffentliche Klage. In der Hauptverhandlung vor Gericht vertreten sie dann die Amtsanwaltschaft als Anklagebehörde. Die größte Amtsanwaltschaft der Republik sitzt in Berlin. Vor 60 Jahren als eigenständige Behörde gegründet, ist sie mittlerweile eine unentbehrliche Institution der Strafrechtspflege in der Hauptstadt. Weil die Amtsanwälte bienenfleißig vor allem die häufigen kleinen und mittleren Delikte verlässlich und tatnah ahnden, entlasten sie nicht nur die Staatsanwaltschaften, sondern leisten auch einen entscheidenden Beitrag zur Kriminalitätsprävention.


„Strafbares Verhalten, auch in Form kleinerer Delikte, kann nicht geduldet werden. Deswegen verfolgen wir Amtsanwälte die Alltagskriminalität konsequent und entschlossen“, sagt Annika Stübe. Seit 1996 arbeitet die Oberamtsanwältin, gebürtige Hamburgerin, gemeinsam mit ihren rund 90 Kolleginnen und Kollegen in der Strafverfolgung, ist seit Anfang letzten Jahres stellvertretende Abteilungsleiterin des Sonderdezernats „Häusliche Gewalt und Stalking“.
Die Amtsanwälte haben dieselben Befugnisse wie Staatsanwälte. Sie ermitteln und klären Straftaten auf, beantragen Wohnungsdurchsuchungen, Haftbefehle, stellen Verfahren ein oder erheben Anklage und vertreten diese bis zum Urteil der ersten Instanz beim Amtsgericht Tiergarten. Die Amtsanwälte sind Beamte in einer Sonderlaufbahn des gehobenen Justizdienstes. Ernannt werden in der Regel Rechtspfleger, die zuvor an einer Fachhochschule Ausbildung und Prüfung zum Diplom-Rechtspfleger absolviert, sich anschließend einige Jahre im Rechtspflegerdienst bewährt haben und schließlich eine 15 Monate dauernde Zusatzausbildung zum Amtsanwalt mit Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben. Der theoretische Teil der Zusatzausbildung findet zentral an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel statt, die Praxismodule stehen in den Amtsanwaltschaften beziehungsweise Staatsanwaltschaften an.

Tagesgeschäft: Körperverletzung, Betrug, Beleidigung, Diebstahl

All das hat Annika Stübe erfolgreich hinter sich gebracht, jetzt ruft das Tagesgeschäft.
Heute ist einer von zwei wöchentlichen Verhandlungstagen. Das heißt für Stübe: Schwarze Robe, weißes Halstuch, Akten, Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung geschnappt und ab in den Gerichtssaal! Die Anklagevertreterin verhandelt heute um 9 Uhr gefährliche Körperverletzung, um 12 Uhr Betrug, um 13 Uhr wiederum Körperverletzung und Beleidigung und – schließlich – um 14 Uhr vierfachen Ladendiebstahl. Der erste Termin des Tages in Saal 4092, Amtsgericht Tiergarten, gefährliche Körperverletzung: „Frau Staatsanwältin“ Annika Stübe verliest die Anklageschrift, drei Russlanddeutsche sollen sich in einer Gaststätte mit dem türkischen Wirt geprügelt haben. Der ist als Zeuge geladen, spricht ebenso wenig Deutsch wie die Angeklagten. Die eineinhalb Stunden Verhandlung unter der vorsitzenden Richterin Katja Jönsson sind mit dem durchgängigen Gemurmel der beiden Dolmetscherinnen unterlegt, und trotz der aufwendigen und konsequenten Beweisaufnahmebemühungen von Richterin und Amtsanwältin ist nicht zu ermitteln, was sich am Tattag wirklich in der Kneipe abspielte. Amtsanwältin Stübe weiß genau, was sie aus den Delinquenten heraus bekommen will, bleibt stets sachlich distanziert und weist – wenn’s sein muss – auch mal einen vorlauten Angeklagten oder eine übereifrige Dolmetscherin in die Schranken. Doch auch eine Skizze, die einer der Angeklagten vom Tatort am Tisch der Richterin zeichnet, um Licht ins Dunkel des Aussagenwirrwarrs zu bringen, hilft letztlich nicht: Annika Stübe will ebenso wie Richterin Jönsson weitere Zeugen in der Sache hören – der Fall wird vertagt. „Hatte ich, ehrlich gesagt, schon mit gerechnet“, sagt Annika Stübe und freut sich über die kurze Pause bis zur nächsten Verhandlung. Schnell eilt sie in ihr Büro zwei Stockwerke höher, checkt ihre Emails und hat Zeit, ein wenig über den amtsanwaltlichen Alltag zu berichten.

Beschleunigtes Verfahren: Verhandeln im Viertelstundentakt

Zweimal die Woche haben die Berliner Amtsanwälte Sitzungstage, in der Regel sind es für jeden fünf bis acht Verhandlungen pro Tag. Schlag auf Schlag geht es auch beim so genannten „beschleunigten Verfahren“, das beim Bereitschaftsgericht in Berlin-Tempelhof stattfindet: Ladendiebstähle, Schwarzfahrerei, einfache Körperverletzungen werden dort im Viertelstundentakt verhandelt und abgeurteilt, „zehn bis 20 Verfahren am Stück“, erzählt Annika Stübe, „da wissen Sie abends, was Sie getan haben“. Das wissen die Berliner Amtsanwälte aber auch so. Es gibt reichlich zu tun für die Behörde, um die 340.000 Verfahren waren es allein im vergangenen Jahr für Stübe und Kollegen. In Stübes Spezialgebiet, „Häusliche Gewalt und Stalking“, waren 2009 allein fast 1.600 Körperverletzungen im Rahmen von häuslicher Gewalt zu verfolgen, außerdem 878 Stalking-Verfahren. Stübe, die auch Vorträge über Stalking und häusliche Gewalt an der Landespolizeischule hält: „Ein Stalking-Vorgang kann gut und gerne mehrere 100 Seiten umfassen“, die Opfer werden oft schon beim Erstkontakt mit der Polizei dazu angehalten, ausführliche Protokolle über das Nachstellen zu führen. „Wir können uns dann durch seitenweise SMS-, Email- und Telefonprotokolle arbeiten“, sagt Stübe. Nicht weniger aufwändig sind die Verfahren im Bereich der häuslichen Gewalt, intensiv und hochsensibel müssten die überwiegend weiblichen Geschädigten vernommen und während des Verfahrens betreut werden, um ihnen zu Recht und Gerechtigkeit zu verhelfen, oft sind auch Kinder im Spiel, die es in enger Absprache mit Jugendamt und Familiengericht rechtlich zu versorgen gilt.
Die übrigen Tage der Woche außerhalb der Gerichtssäle widmen die Amtsanwälte ihrer Ermittlungstätigkeit: Landes-, Bundespolizei und Hauptzollamt bekommen Ermittlungsaufträge von ihnen – Zeugenvernehmungen, Prüfung von Aktenlagen, Informationen werden eingeholt von anderen Gerichten und Behörden – Jugendamt, Familiengericht etc. In bestimmten Fällen vernehmen die Amtsanwälte Verfahrensbeteiligte auch selbst, insbesondere im Spezialgebiet „Häusliche Gewalt und Stalking“.

Speziallaufbahn bietet attraktive Perspektiven

Dass sie Amtsanwältin werden wollte, beschloss Annika Stübe, nachdem sie im Anschluss an die Rechtspflegerausbildung in Berlin vier Jahre als Diplom-Rechtspflegerin mit Schwerpunkt Nachlassrecht gearbeitet hatte. „Ich wollte schon immer mehr machen als nur das“, berichtet sie, schrieb schon damals ein Lehrbuch für Rechtspfleger und arbeitete als Dozentin an der Fachhochschule. Schließlich bewarb sie sich für die Aufstiegslaufbahn, absolvierte das eineinhalbjährige Studium an der Fachhochschule in Bad Münstereifel und nahm im August 1996 ihren Dienst bei der Amtsanwaltschaft Berlin auf, damals im Spezialgebiet Wirtschaft und Lebensmittelrecht.

„Das hier ist das wahre Leben“ – Realität hautnah

„Ich liebe meinen Beruf“, sagt Annika Stübe im Brustton der Überzeugung. Auf der einen Seite seien die beruflichen Perspektiven der Aufstiegslaufbahn reizvoll – Rechtspfleger, die sich richtig anstrengen, können sich als Amtsanwälte bis zur Besoldungsgruppe A 14 (als Erste/r Oberamtsanwältin/-anwalt in Berlin) hocharbeiten, gute Aussichten, die für Rechtspfleger an sich außer Reichweite liegen. Und andererseits: „Das hier ist das wahre Leben“, sagt Stübe. „Hinter jedem Fall stecken andere Menschen, andere Geschichten. Das ist neben dem juristisch hohen Anspruch, der tagtäglich an uns gestellt wird, das Spannende an unserem Job. Was sich Menschen aus allen Gesellschaftsschichten antun und antun lassen, welche Abgründe es gibt, erfahren wir hier hautnah – das ist schon spannend.“
Zeit für die zweite Verhandlung, wieder geht’s in den Gerichtssaal. Unterwegs erzählt Annika Stübe noch, dass sie sich von den „richtigen“ Staatsanwälten, Volljuristen mit zwei Staatsexamen, grundsätzlich anerkannt und respektiert fühlt. „Standesdünkel haben die wenigsten“, sagt sie, „wer objektiv ist, sieht einfach, welche Massenbewältigung wir hier leisten…“
In der zweiten Verhandlung des Stübe’schen Arbeitstags geht es um die Ahndung eines Betrugs – Nageldesignerin Sabrina M. hat professionelle Fotoaufnahmen im Wert von rund 900 Euro von sich machen lassen, diese aber nie bezahlt. Die Frau, in Tränen aufgelöst, ist voll geständig, entschuldigt sich und gelobt Besserung. Ein leichter Fall, nach nicht einmal 20 Minuten hat Richterin Katja Jönsson das Urteil – die von Annika Stübe geforderte Geldstrafe – im Namen des Volkes verkündet.

Beleidigungen und Bedrohung gegen Amtsanwälte – selten, aber durchaus vorkommend

Ganz so reibungslos läuft es nicht immer ab im Gerichtsalltag – auch nicht für die Amtsanwälte. Mit Beleidigungen im Gerichtssaal hat es Annika Stübe desöfteren zu tun. „Aber es war noch nie so schlimm, dass ich ein Verfahren einleiten musste – im Fall der Fälle würde ich das tun, ohne mit der Wimper zu zucken“, sagt die resolute Oberamtsanwältin. Seltener sind handfeste Bedrohungen, aber auch sie kommen vor. Erst seit einem Jahr gibt es im Foyer des Gerichtsgebäudes, in dem auch die Amtsanwaltschaft ihre Büroräume hat, Eingangs- und Taschenkontrollen. Zuvor hatte einmal ein von Stübe Angeklagter mit einer Axt drohend vor dem Schreibtisch der Amtsanwältin gestanden, die den aufgebrachten Eindringling glücklicherweise beruhigen konnte, bis eine Kollegin Hilfe geholt hatte – „aber das hätte auch anders ausgehen können.“ Für Situationen wie diese gibt es mittlerweile auch bei der Amtsanwaltschaft ein internes Alarmsystem. Unvergesslich bleiben neben solchen Erlebnissen natürlich auch besondere Fälle. Der eine, bei dem ein Mann mehrere brennende Zigaretten auf der bloßen Haut seiner Frau ausdrückte. Der andere, in dem der klassische Jungfamilien-Stress mit einem Neugeborenen soweit eskalierte, dass der frisch gebackene Vater die Mutter des Säuglings wegen einer Nichtigkeit immer wieder mit dem Kopf in dessen Badewasser untertauchte. „Wie diese Frau ihre Todesangst schilderte, werde ich nie vergessen“, sagt Stübe nachdenklich: „Das hier ist ja nicht der ‚Tatort’, für den sich irgendein schlauer Autor ein spannendes Drehbuch ausgedacht hat, sondern die Realität...“
Einen anderen Job möchte Annika Stübe trotz allem nie und nimmer haben. Sicher gebe es auch Zustände, die optimierbar seien, vor allem die Personaldecke. „Auch in den Folgediensten – Geschäfts-, Kanzlei- und Wachtmeisterdienst – wurde Personal reduziert, was mehr Arbeit für uns bedeutet, wir brauchen immer mehr technisches Know-how…“ Doch sogleich unterbricht sich die 42-Jährige und betont: „Überall könnte alles immer noch besser sein. Auf der anderen Seite haben wir einen enorm spannenden Job und attraktive Arbeitszeitmodelle, die meisten sind vor diesem Hintergrund einfach hoch motiviert und nehmen die Herausforderungen an.“ Eine Herausforderung sind beispielsweise die Rufbereitschaftsdienste für die Berliner Amtsanwälte. Aufs Jahr gerechnet kommen zwar auf jeden von Stübe und Kollegen „nur“ jeweils drei Nacht- und fünf Tagdienste, der eine von 20 bis 8 Uhr, der andere von 8 bis 20Uhr. „Aber gerade so eine Nacht-Rufbereitschaft hat es in sich“, weiß Stübe, die gerade wieder eine hinter sich hat, eine Freitagnacht: Zehn Anrufe in zwölf Stunden, nur zwischen 20 und 21 Uhr sowie zwischen drei und vier Uhr morgens stand das Diensthandy mal still. Grund für die telefonische Gefragtheit der Amtsanwälte ist vor allem die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der Polizeibeamte sich beim Verdacht auf Alkohol am Steuer nicht mehr wie früher auf „Gefahr im Verzug“ berufen und eine Blutprobe anordnen können, sondern immer erst über die Amtsanwälte eine richterliche Anordnung einholen müssen. Besonders vergütet oder arbeitszeitlich gutgeschrieben werden die Rufbereitschaften nicht, lediglich einen Tag „Präsenzpflichtbefreiung“ erhalten die Amtsanwälte für ihre nächtlichen Rufbereitschaften.

Erfolgsrezept: Eigenständigkeit und fachspezifische Ausbildung

Nachdem sich Annika Stübe auf den Weg in Verhandlung Nummer drei gemacht hat und ihrem Tagwerk nachgeht, bleibt Zeit für einen Besuch bei der Behördenleitung, seit Juni 2005 vertreten durch Oberstaatsanwältin Heike Burgmüller (55). Sie ist „ganz schön stolz“ auf ihre Truppe, derzeit insgesamt rund 220 Beschäftigte, darunter die 91 Amtsanwälte. Von den rund 150.000 Verfahren gegen bekannte Täter, rund 190.000 Verfahren gegen Unbekannt sowie 22.300 Ordnungswidrigkeiten, die im vergangenen Jahr bei der Amtsanwaltschaft aufliefen, wurden 70 Prozent binnen eines Monats abgeschlossen, 90 Prozent beanspruchten die Behörde insgesamt kürzer als drei Monate. In 40.000 Fällen erhoben die Amtsanwälte Anklage oder stellten einen Strafbefehlsantrag, 100.000 Verfahren wurden eingestellt. „Diese Zahlen sprechen für sich und sind Beleg für die engagierte und erfolgreiche Arbeit der Amtsanwaltschaft“, sagt Burgmüller. Das Erfolgsrezept sieht die Juristin in zwei Komponenten: Zum einen ist die Amtsanwaltschaft Berlin in ihrer Ausgestaltung einzigartig unter den Strafverfolgungsbehörden in Deutschland: „Wir sind eine eigenständige Behörde, gleichrangig mit der Staatsanwaltschaft.“ Die Eigenständigkeit ermöglicht eigene Organisationsstrukturen, etwa in Gestalt des besonderen Verteilungsschlüssels für die Verfahren: Nicht nach Buchstaben bzw. Namen wie sonst in der Justiz üblich werden die Fälle auf die Strafverfolger verteilt, sondern gleichmäßig nach einem ausgeklügelten, IT-gestützten System unter Berücksichtigung von Teil- oder Vollzeitbeschäftigung sowie unterschiedlicher Gewichtung des jeweiligen Sachverhalts – ein Verfahren im Spezialgebiet „Häusliche Gewalt und Stalking“ hat naturgemäß ein höheres Ermittlungsvolumen als ein einfacher Diebstahl, so Burgmüller. Einen weiteren Erfolgsfaktor für die Effektivität der Amtsanwälte sei zudem die berufsspezifische Ausbildung, die konkret auf die spätere Tätigkeit ausgerichtet ist. „Alle Dezernenten haben die gleiche Ausbildung und bearbeiten die gleiche Art von Verfahren“, sagt die Behördenchefin. So hat Annika Stübe auch die letzten beiden Verfahren des Tages schadenfrei hinter sich gebracht, deren Ermittlungsarbeit nicht sie, sondern ausschließlich Kolleginnen und Kollegen geleistet haben. „Organisatorisch wäre es gar nicht machbar, dass jeder nur die Fälle verhandelt, die er auch selbst ermittelt hat“, sagt Stübe. „Dafür sind wir ja alle Allrounder“, lacht sie, und setzt sich wieder an den Schreibtisch.


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