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Amtsanwälte
Die Allrounder der
Strafverfolgung
Von Britta Ibald
Sie sind die Allrounder der Strafverfolgung: Amtsanwälte. Tatkräftige, leistungsstarke Strafverfolger, Rechtspfleger mit Fachhochschulabschluss und einer Spezialausbildung im Strafrecht. Rund 1.000 gibt es von ihnen deutschlandweit, sie übernehmen – außer in
Bayern und Sachsen – die Verfolgung der so genannten „Alltagskriminalität“: Bei Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Beleidigung, Körperverletzung oder Sachbeschädigung und Verkehrsstraftaten leiten Amtsanwältin oder Amtsanwalt die Ermittlungen, verfügen die Einstellung des Verfahrens oder erheben die öffentliche Klage. In der Hauptverhandlung vor Gericht vertreten sie dann die Amtsanwaltschaft als Anklagebehörde. Die größte Amtsanwaltschaft der Republik sitzt in Berlin. Vor 60 Jahren als eigenständige Behörde gegründet, ist sie mittlerweile eine unentbehrliche Institution der Strafrechtspflege in der Hauptstadt. Weil die Amtsanwälte bienenfleißig vor allem die häufigen kleinen und mittleren Delikte verlässlich und tatnah ahnden, entlasten sie nicht nur die Staatsanwaltschaften, sondern leisten auch einen entscheidenden Beitrag zur Kriminalitätsprävention.
„Strafbares Verhalten, auch in Form kleinerer Delikte, kann nicht geduldet werden. Deswegen verfolgen wir Amtsanwälte die Alltagskriminalität konsequent und entschlossen“, sagt Annika Stübe. Seit 1996 arbeitet die Oberamtsanwältin, gebürtige Hamburgerin, gemeinsam mit ihren rund 90 Kolleginnen und Kollegen in der Strafverfolgung, ist seit Anfang letzten Jahres stellvertretende Abteilungsleiterin des Sonderdezernats „Häusliche Gewalt und Stalking“.
Die Amtsanwälte haben dieselben Befugnisse wie Staatsanwälte. Sie ermitteln und klären Straftaten auf, beantragen Wohnungsdurchsuchungen, Haftbefehle, stellen Verfahren ein oder erheben Anklage und vertreten diese bis zum Urteil der ersten Instanz beim Amtsgericht Tiergarten. Die Amtsanwälte sind Beamte in einer Sonderlaufbahn des gehobenen Justizdienstes. Ernannt werden in der Regel Rechtspfleger, die zuvor an einer Fachhochschule Ausbildung und Prüfung zum Diplom-Rechtspfleger absolviert, sich anschließend einige Jahre im Rechtspflegerdienst bewährt haben und schließlich eine 15 Monate dauernde Zusatzausbildung zum Amtsanwalt mit Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben. Der theoretische Teil der Zusatzausbildung findet zentral an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel statt, die Praxismodule stehen in den Amtsanwaltschaften beziehungsweise Staatsanwaltschaften an.
Tagesgeschäft: Körperverletzung, Betrug, Beleidigung, Diebstahl
All das hat Annika Stübe erfolgreich hinter sich gebracht, jetzt
ruft das Tagesgeschäft.
Heute ist einer von zwei wöchentlichen Verhandlungstagen. Das
heißt für Stübe: Schwarze Robe, weißes Halstuch, Akten,
Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung geschnappt und ab in den
Gerichtssaal! Die Anklagevertreterin verhandelt heute um 9 Uhr
gefährliche Körperverletzung, um 12 Uhr Betrug, um 13 Uhr
wiederum Körperverletzung und Beleidigung und – schließlich – um
14 Uhr vierfachen Ladendiebstahl. Der erste Termin des Tages in
Saal 4092, Amtsgericht Tiergarten, gefährliche Körperverletzung:
„Frau Staatsanwältin“ Annika Stübe verliest die Anklageschrift,
drei Russlanddeutsche sollen sich in einer Gaststätte mit dem
türkischen Wirt geprügelt haben. Der ist als Zeuge geladen,
spricht ebenso wenig Deutsch wie die Angeklagten. Die eineinhalb
Stunden Verhandlung unter der vorsitzenden Richterin Katja
Jönsson sind mit dem durchgängigen Gemurmel der beiden
Dolmetscherinnen unterlegt, und trotz der aufwendigen und
konsequenten Beweisaufnahmebemühungen von Richterin und
Amtsanwältin ist nicht zu ermitteln, was sich am Tattag wirklich
in der Kneipe abspielte. Amtsanwältin Stübe weiß genau, was sie
aus den Delinquenten heraus bekommen will, bleibt stets sachlich
distanziert und weist – wenn’s sein muss – auch mal einen
vorlauten Angeklagten oder eine übereifrige Dolmetscherin in die
Schranken. Doch auch eine Skizze, die einer der Angeklagten vom
Tatort am Tisch der Richterin zeichnet, um Licht ins
Dunkel des
Aussagenwirrwarrs zu bringen, hilft letztlich nicht: Annika
Stübe will ebenso wie Richterin Jönsson weitere Zeugen in der
Sache hören – der Fall wird vertagt. „Hatte ich, ehrlich gesagt,
schon mit gerechnet“, sagt Annika Stübe und freut sich über die
kurze Pause bis zur nächsten Verhandlung. Schnell eilt sie in
ihr Büro zwei Stockwerke höher, checkt ihre Emails und hat Zeit,
ein wenig über den amtsanwaltlichen Alltag zu berichten.
Beschleunigtes Verfahren: Verhandeln im Viertelstundentakt
Zweimal die Woche haben die Berliner Amtsanwälte
Sitzungstage, in der Regel sind es für jeden fünf bis acht
Verhandlungen pro Tag. Schlag auf Schlag geht es auch beim so
genannten „beschleunigten Verfahren“, das beim
Bereitschaftsgericht in Berlin-Tempelhof stattfindet:
Ladendiebstähle, Schwarzfahrerei, einfache Körperverletzungen
werden dort im Viertelstundentakt verhandelt und abgeurteilt,
„zehn bis 20 Verfahren am Stück“, erzählt Annika Stübe, „da
wissen Sie abends, was Sie getan haben“. Das wissen die Berliner
Amtsanwälte aber auch so. Es gibt reichlich zu tun für die
Behörde, um die 340.000 Verfahren waren es allein im vergangenen
Jahr für Stübe und Kollegen. In Stübes Spezialgebiet, „Häusliche
Gewalt und Stalking“, waren 2009 allein fast 1.600
Körperverletzungen im Rahmen von häuslicher Gewalt zu verfolgen,
außerdem 878 Stalking-Verfahren. Stübe, die auch Vorträge über
Stalking und häusliche Gewalt an der Landespolizeischule hält:
„Ein Stalking-Vorgang kann gut und gerne mehrere 100 Seiten
umfassen“, die Opfer werden oft schon beim Erstkontakt mit der
Polizei dazu angehalten, ausführliche Protokolle über das
Nachstellen zu führen. „Wir können uns dann durch seitenweise
SMS-, Email- und Telefonprotokolle arbeiten“, sagt Stübe. Nicht
weniger aufwändig sind die Verfahren im Bereich der häuslichen
Gewalt, intensiv und hochsensibel müssten die überwiegend
weiblichen Geschädigten vernommen und während des Verfahrens
betreut werden, um ihnen zu Recht und Gerechtigkeit zu
verhelfen, oft sind auch Kinder im Spiel, die es in enger
Absprache mit Jugendamt und Familiengericht rechtlich zu
versorgen gilt.
Die übrigen Tage der Woche außerhalb der Gerichtssäle widmen die
Amtsanwälte ihrer Ermittlungstätigkeit: Landes-, Bundespolizei
und Hauptzollamt bekommen Ermittlungsaufträge von ihnen –
Zeugenvernehmungen, Prüfung von Aktenlagen, Informationen werden
eingeholt von anderen Gerichten und Behörden – Jugendamt,
Familiengericht etc. In bestimmten Fällen vernehmen die
Amtsanwälte Verfahrensbeteiligte auch selbst, insbesondere im
Spezialgebiet „Häusliche Gewalt und Stalking“.
Speziallaufbahn bietet attraktive Perspektiven
Dass sie Amtsanwältin werden wollte, beschloss Annika Stübe,
nachdem sie im Anschluss an die Rechtspflegerausbildung in
Berlin vier Jahre als Diplom-Rechtspflegerin mit Schwerpunkt
Nachlassrecht gearbeitet hatte. „Ich wollte schon immer mehr
machen als nur das“, berichtet sie, schrieb schon damals ein
Lehrbuch für Rechtspfleger und arbeitete als Dozentin an der
Fachhochschule. Schließlich bewarb sie sich für die
Aufstiegslaufbahn, absolvierte das eineinhalbjährige Studium an
der Fachhochschule in Bad Münstereifel und nahm im August 1996
ihren Dienst bei der Amtsanwaltschaft Berlin auf, damals im
Spezialgebiet Wirtschaft und Lebensmittelrecht.
„Das hier ist das wahre Leben“ – Realität hautnah
„Ich liebe meinen Beruf“, sagt Annika Stübe im Brustton der
Überzeugung. Auf der einen Seite seien die beruflichen
Perspektiven der Aufstiegslaufbahn reizvoll – Rechtspfleger, die
sich richtig anstrengen, können sich als Amtsanwälte bis zur
Besoldungsgruppe A 14 (als Erste/r Oberamtsanwältin/-anwalt in
Berlin) hocharbeiten, gute Aussichten, die für Rechtspfleger an
sich außer Reichweite liegen. Und andererseits: „Das hier ist
das wahre Leben“, sagt Stübe. „Hinter jedem Fall stecken andere
Menschen, andere Geschichten. Das ist neben dem juristisch hohen
Anspruch, der tagtäglich an uns gestellt wird, das Spannende an
unserem Job. Was sich Menschen aus allen Gesellschaftsschichten
antun und antun lassen, welche Abgründe es gibt, erfahren wir
hier hautnah – das ist schon spannend.“
Zeit für die zweite Verhandlung, wieder geht’s in den
Gerichtssaal. Unterwegs erzählt Annika Stübe noch, dass sie sich
von den „richtigen“ Staatsanwälten, Volljuristen mit zwei
Staatsexamen, grundsätzlich anerkannt und respektiert fühlt.
„Standesdünkel haben die wenigsten“, sagt sie, „wer objektiv
ist, sieht einfach, welche Massenbewältigung wir hier leisten…“
In der zweiten Verhandlung des Stübe’schen Arbeitstags geht es
um die Ahndung eines Betrugs – Nageldesignerin Sabrina M. hat
professionelle Fotoaufnahmen im Wert von rund 900 Euro von sich
machen lassen, diese aber nie bezahlt. Die Frau, in Tränen
aufgelöst, ist voll geständig, entschuldigt sich und gelobt
Besserung. Ein leichter Fall, nach nicht einmal 20 Minuten hat
Richterin Katja Jönsson das Urteil – die von Annika Stübe
geforderte Geldstrafe – im Namen des Volkes verkündet.
Beleidigungen und Bedrohung gegen Amtsanwälte – selten, aber
durchaus vorkommend
Ganz so reibungslos läuft es nicht immer ab im Gerichtsalltag –
auch nicht für die Amtsanwälte. Mit Beleidigungen im
Gerichtssaal hat es Annika Stübe desöfteren zu tun. „Aber es war
noch nie so schlimm, dass ich ein Verfahren einleiten musste –
im Fall der Fälle würde ich das tun, ohne mit der Wimper zu
zucken“, sagt die resolute Oberamtsanwältin. Seltener sind
handfeste Bedrohungen, aber auch sie kommen vor. Erst seit einem
Jahr gibt es im Foyer des Gerichtsgebäudes, in dem auch die
Amtsanwaltschaft ihre Büroräume hat, Eingangs- und
Taschenkontrollen. Zuvor hatte einmal ein von Stübe Angeklagter
mit einer Axt drohend vor dem Schreibtisch der Amtsanwältin
gestanden, die den aufgebrachten Eindringling glücklicherweise
beruhigen konnte, bis eine Kollegin Hilfe geholt hatte – „aber
das hätte auch anders ausgehen
können.“ Für Situationen wie
diese gibt es mittlerweile auch bei der Amtsanwaltschaft ein
internes Alarmsystem. Unvergesslich bleiben neben solchen
Erlebnissen natürlich auch besondere Fälle. Der eine, bei dem
ein Mann mehrere brennende Zigaretten auf der bloßen Haut seiner
Frau ausdrückte. Der andere, in dem der klassische
Jungfamilien-Stress mit einem Neugeborenen soweit eskalierte,
dass der frisch gebackene Vater die Mutter des Säuglings wegen
einer Nichtigkeit immer wieder mit dem Kopf in dessen Badewasser
untertauchte. „Wie diese Frau ihre Todesangst schilderte, werde
ich nie vergessen“, sagt Stübe nachdenklich: „Das hier ist ja
nicht der ‚Tatort’, für den sich irgendein schlauer Autor ein
spannendes Drehbuch ausgedacht hat, sondern die Realität...“
Einen anderen Job möchte Annika Stübe trotz allem nie und nimmer
haben. Sicher gebe es auch Zustände, die optimierbar seien, vor
allem die Personaldecke. „Auch in den Folgediensten –
Geschäfts-, Kanzlei- und Wachtmeisterdienst – wurde Personal
reduziert, was mehr Arbeit für uns bedeutet, wir brauchen immer
mehr technisches Know-how…“ Doch sogleich unterbricht sich die
42-Jährige und betont: „Überall könnte alles immer noch besser
sein. Auf der anderen Seite haben wir einen enorm spannenden Job
und attraktive Arbeitszeitmodelle, die meisten sind vor diesem
Hintergrund einfach hoch motiviert und nehmen die
Herausforderungen an.“ Eine Herausforderung sind beispielsweise
die Rufbereitschaftsdienste für die Berliner Amtsanwälte. Aufs
Jahr gerechnet kommen zwar auf jeden von Stübe und Kollegen
„nur“ jeweils drei Nacht- und fünf Tagdienste, der eine von 20
bis 8 Uhr, der andere von 8 bis 20Uhr. „Aber gerade so eine
Nacht-Rufbereitschaft hat es in sich“, weiß Stübe, die gerade
wieder eine hinter sich hat, eine Freitagnacht: Zehn Anrufe in
zwölf Stunden, nur zwischen 20 und 21 Uhr sowie zwischen drei
und vier Uhr morgens stand das Diensthandy mal still. Grund für
die telefonische Gefragtheit der Amtsanwälte ist vor allem die
neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der
Polizeibeamte sich beim Verdacht auf Alkohol am Steuer nicht
mehr wie früher auf „Gefahr im Verzug“ berufen und eine
Blutprobe anordnen können, sondern immer erst über die
Amtsanwälte eine richterliche Anordnung einholen müssen.
Besonders vergütet oder arbeitszeitlich gutgeschrieben werden
die Rufbereitschaften nicht, lediglich einen Tag
„Präsenzpflichtbefreiung“ erhalten die Amtsanwälte für ihre
nächtlichen Rufbereitschaften.
Erfolgsrezept: Eigenständigkeit und fachspezifische Ausbildung
Nachdem sich Annika Stübe auf den Weg in Verhandlung Nummer drei
gemacht hat und ihrem Tagwerk nachgeht, bleibt Zeit für einen
Besuch bei der Behördenleitung, seit Juni 2005 vertreten durch
Oberstaatsanwältin Heike Burgmüller (55). Sie ist „ganz schön
stolz“ auf ihre Truppe, derzeit insgesamt rund 220 Beschäftigte,
darunter die 91 Amtsanwälte. Von den rund 150.000 Verfahren
gegen bekannte Täter, rund 190.000 Verfahren gegen Unbekannt
sowie 22.300 Ordnungswidrigkeiten, die im vergangenen Jahr bei
der Amtsanwaltschaft aufliefen, wurden 70 Prozent binnen eines
Monats abgeschlossen, 90 Prozent beanspruchten die Behörde
insgesamt kürzer als drei Monate. In 40.000 Fällen erhoben die
Amtsanwälte Anklage oder stellten einen Strafbefehlsantrag,
100.000 Verfahren wurden eingestellt. „Diese Zahlen sprechen für
sich und sind Beleg für die engagierte und erfolgreiche Arbeit
der Amtsanwaltschaft“, sagt Burgmüller. Das Erfolgsrezept sieht
die Juristin in zwei Komponenten: Zum einen ist die
Amtsanwaltschaft Berlin in ihrer Ausgestaltung einzigartig unter
den Strafverfolgungsbehörden in Deutschland: „Wir sind eine
eigenständige Behörde, gleichrangig mit der Staatsanwaltschaft.“
Die Eigenständigkeit ermöglicht eigene Organisationsstrukturen,
etwa in Gestalt des besonderen Verteilungsschlüssels für die
Verfahren: Nicht nach Buchstaben bzw. Namen wie sonst in der
Justiz üblich werden die Fälle auf die Strafverfolger verteilt,
sondern gleichmäßig nach einem ausgeklügelten, IT-gestützten
System unter Berücksichtigung von Teil- oder
Vollzeitbeschäftigung sowie unterschiedlicher Gewichtung des
jeweiligen Sachverhalts – ein Verfahren im Spezialgebiet
„Häusliche Gewalt und Stalking“ hat naturgemäß ein höheres
Ermittlungsvolumen als ein einfacher Diebstahl, so Burgmüller.
Einen weiteren Erfolgsfaktor für die Effektivität der
Amtsanwälte sei zudem die berufsspezifische Ausbildung, die
konkret auf die spätere Tätigkeit ausgerichtet ist. „Alle
Dezernenten haben die gleiche Ausbildung und bearbeiten die
gleiche Art von Verfahren“, sagt die Behördenchefin. So hat
Annika Stübe auch die letzten beiden Verfahren des
Tages schadenfrei hinter sich gebracht, deren Ermittlungsarbeit
nicht sie, sondern ausschließlich Kolleginnen und Kollegen
geleistet haben. „Organisatorisch wäre es gar nicht machbar,
dass jeder nur die Fälle verhandelt, die er auch selbst
ermittelt hat“, sagt Stübe. „Dafür sind wir ja alle Allrounder“,
lacht sie, und setzt sich wieder an den Schreibtisch.

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