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dbb magazin für junge Leute im öffentlichen Dienst
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  dbb in Social Networks präsent  
Alles online!

dbb jugend und dbb sind auf der Höhe der Zeit, was die Nutzung moderner Onlinekommunikation angeht: Es wird getwittert und gefacebookt, was das Zeug hält!

Unter twitter.com/dbbjugend und twitter.com/dbb_news „zwitschert“ der gewerkschaftliche Spitzenverband regelmäßig aktuelle Neuigkeiten aus der dbb-Welt. Die Internetplattform „Twitter“ gehört zu den sogenannten Micro-Blogs und ist ein soziales Netzwerk, wo angemeldete Benutzer Textnachrichten mit maximal 140 Zeichen senden und die Nachrichten anderer Benutzer empfangen können. Die Nachrichten werden „Updates“ oder „Tweets“ (engl. to tweet = zwitschern) genannt. Das Nachrichtennetzwerk beruht darauf, dass man die Nachrichten anderer Benutzer abonniert, wobei Abonnenten als „Follower“ (engl. to follow = folgen) bezeichnet werden. Auf der Twitter-Startseite kann man Nachrichten eingeben und die Nachrichten der Personen, denen man folgt, chronologisch sortiert sehen. Der Dienst ist komplett kostenlos, außerdem schaltet Twitter keine Werbung. Laut einer Nutzerstatistik des Marktforschungsunternehmens Nielsen hatte Twitter im Juni 2009 in Deutschland 1,8 Millionen Nutzer. Ihr Durchschnittsalter betrug 32 Jahre, 74 Prozent der Nutzer waren männlich, 78 Prozent hatten Abitur.

twitter dbb jugend   twitter dbb


Auch auf der weltweit am häufigsten besuchten Kontaktsite im World Wide Web sind dbb jugend und dbb mittlerweile vertreten – die Profilseiten erreicht man unter facebook.com/pages/dbb-jugend/134855806554576 und facebook.com/dbb.online. Das Online-Netzwerk „Facebook“ bezieht sich auf die sogenannten Facebooks, die die Studenten an manchen amerikanischen Colleges zur Orientierung auf dem Campus erhalten und in denen andere Kommilitonen abgebildet sind. Jeder Facebook.com-Benutzer verfügt über eine Profilseite, auf der er sich vorstellen und Fotos oder Videos hochladen kann.

facebook dbb jugend   facebook dbb


Auf der Pinnwand des Profils können Nachrichten hinterlassen oder Notizen veröffentlicht werden. In Deutschland hatte Facebook im Juli 2010 9,9 Millionen Mitglieder. 59 Prozent davon sind zwischen 18 und 34 Jahren alt, die Männer mit 49 Prozent knapp schwächer vertreten als die Frauen mit 51 Prozent.

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Verfassungsgericht:
Arbeitszimmer-Absetzbarkeit muss neu geregelt werden

Der Wegfall der steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers von Lehrerinnen und Lehrern mit dem Steueränderungsgesetz 2007 ist nach einer am 29. Juli 2010 veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgericht verfassungswidrig (Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Juli 2010 - 2 BvL 13/09 -). Der dbb war gegen das Steueränderungsgesetz 2007 in zahlreichen Gerichtsverfahren vorgegangen. Nunmehr muss das Gesetz rückwirkend ab 2007 den Vorgaben des Gerichts entsprechend neu geregelt werden. dbb-Vize Dieter Ondracek: „Das Bundesverfassungsgericht bestätigt mit seinem Beschluss die durch den dbb von Anfang an geäußerte Kritik an der Neuregelung der steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers im Steueränderungsgesetz 2007. Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert, schnell eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen, die dem bis 2006 geltenden Rechtsstand entsprechen könnte.“ Hintergrund der Entscheidung ist die ab 2007 wirksame Beschränkung der Abziehbarkeit von Kosten für das häusliche Arbeitszimmer. Hiervon waren insbesondere Lehrer betroffen, denen regelmäßig von den Schulen keine Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden, um den Unterricht vor- und nachzubereiten bzw. schriftliche Arbeiten zu korrigieren. Lehrer erledigen diese Aufgaben üblicherweise in ihren häuslichen Arbeitszimmern. „Dies ist ein klarer Verstoß gegen das das Steuerrecht prägende objektive Nettoprinzip. Danach müssen beruflich veranlasste Aufwendungen als Werbungskosten steuerlich berücksichtig werden“, so Ondracek. Es könne nicht angehen, dass Lehrern auf der einen Seite keine geeigneten Arbeitsplätze von ihren Arbeitgebern und Dienstherrn erhielten und andererseits die ihnen entstehenden Kosten noch nicht einmal teilweise steuermindernd in Ansatz bringen könnten.

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Paragraphdbb tarifunion legt Rechtsgutachten vor:
„Tarifeinheits-Gesetz“ wäre verfassungswidrig

Ein wie von BDA und DGB in Anbetracht der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts angestrebtes „Gesetz zum Erhalt der Tarifeinheit“, nach dem bei konkurrierenden Tarifverträgen innerhalb eines Betriebs nur derjenige anwendbar sein soll, der die größere Arbeitnehmerzahl betrifft, würde einen verfassungswidrigen Eingriff in die Tarifautonomie darstellen. Zu diesem Schluss kommt das Rechtsgutachten von Professor Dr. Hermann Reichold, das die dbb tarifunion am 5. August 2010 vorgelegt hat. Reichold, der Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht an der Universität Tübingen lehrt und Richter am Staatsgerichtshof Baden-Württemberg ist: „Die wesentlichen Argumente für die Ordnungs- bzw. Funktionssicherungs-Aufgabe der so genannten Tarifeinheit können den Eingriff in die individuelle und kollektive Koalitionsfreiheit der verdrängten Gewerkschaften und ihrer Mitglieder nicht als gleichgewichtige Abwägungsgesichtspunkte rechtfertigen.“ Frank Stöhr, 1. Vorsitzender der dbb tarifunion: „Das Gutachten bestätigt unsere Auffassung, dass eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit die Koalitionsfreiheit auf den Kopf stellen würde. Die größte und streikbereiteste Gruppe kann und darf nicht alleiniger Maßstab für die Beschäftigungsbedingungen aller Arbeitnehmer sein. Das ist das Gegenteil von pluralistischer Interessenvertretung und demokratischer Willensbildung.“ Stöhr betonte, dass eine solche Regelung angesichts der betrieblichen Realität zudem nicht nötig sei. „Die lautstark inszenierte Drohkulisse von Streik-Chaos und ‚englischen Verhältnissen‘ – die eigentlich keiner so genau kennt – ist an den Haaren herbei gezogen. Die Deutsche Bahn hat ihren Frieden mit den Lokführern gemacht, in den Krankenhäusern folgen die Ärzte dem Marburger Bund, die Krankenpfleger uns und ver.di, der Betrieb läuft auch in streikbewegten Zeiten nicht anders als früher. Deutschland ist traditionell kein Streikland.“

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Fachkräftemangel: Deutschland muss erst mal Hausaufgaben machen

Mit der Aufforderung, in Deutschland zunächst brach liegende Potenziale auszuschöpfen, anstatt qualifizierte Einwanderer anzuwerben, hat sich die dbb jugend in die aktuelle Diskussion über den Fachkräftemangel eingeschaltet.
„Dass der Fachkräftemangel insbesondere aufgrund der demografischen Entwicklung schon längst da ist, betonen wir seit Jahren“, sagte dbb jugend-Chefin Sandra Hennig am 4. August 2010 in Berlin, „allerdings ist es ja nicht so, dass wir die Humanressourcen, die wir in Deutschland haben, bereits heute voll ausschöpfen.“ Hennig stellte klar, dass der Mangel dadurch verschärft würde, dass ein großer Teil der Bevölkerung gar nicht in der Lage sei, einer qualifizierten Beschäftigung nachzugehen. „Experten zufolge stecken schon heute 15 bis 20 Prozent der Jugendlichen in einem Teufelskreis. Sie kommen oft aus sozial schwachen Familien, die meisten haben einen Migrationshintergrund, und wie ihren Eltern gelingt es ihnen selten, die Hürden Bildungsarmut und geringe berufliche Qualifikation zu überwinden“, so die dbb jugend-Vorsitzende. Noch dramatischer sei die Lage, wenn man berücksichtige, dass laut einer Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages mehr als die Hälfte der Unternehmen zumindest einen Teil der Lehrlinge, die einen Schulabschluss haben, zunächst in die Nachhilfe schicken müsse.
 „Deutschland hat seine Hausaufgaben in Sachen Qualifizierung also noch längst nicht gemacht“, stellte Sandra Hennig klar. „Solange in kaum einem anderen Industrieland der Bildungserfolg so stark von der Herkunft abhängt wie hierzulande, solange offensichtlich das, was in unseren Schulen gelehrt und gelernt wird, nicht zur Ausbildungsreife reicht, brauchen wir uns nicht um Fachkräfte aus dem Ausland bemühen, sondern sollten uns schleunigst darum kümmern, die vorhandenen Potenziale zu heben und voll zu nutzen, also: frühkindliche Bildung und Schule optimieren, Integration auf allen Ebenen forcieren, unsere besten Köpfe suchen und fördern!“

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dbb jugend & komba jugend:
Gemeinsam für den Nachwuchs

Um den gemeinsamen Austausch zwischen den Verbänden fortzusetzen, trafen sich am 3. August 2010 dbb jugend-Chefin Sandra Hennig und Yvonne Bösel, Jugendreferentin der dbb Bundesgeschäftsstelle, mit dem neuen Führungsteam der komba jugend – Bundesjugendleiter Philipp Albrecht, dessen Stellvertreter Dirk Hirsch und komba jugend-Bildungsreferentin Jasmin Jestel – in Köln. „Die komba jugend ist in der Familie der dbb jugend ein sehr starker Jugendverband, und wir wollen unseren gemeinsamen Einsatz für den Nachwuchs im öffentlichen Dienst künftig noch stärker koordinieren.“ Vor allem mit Blick auf die Ausbildungssituation sei forciertes Engagement nötig, so Hennig. „Viele Kommunen sind derzeit nicht mehr in der Lage auszubilden und können ihre originären Aufgaben nicht mehr erfüllen. Durch fehlende Einstellungen klaffen immer größere Löcher in der Personaldecke, die Kommunalverwaltung überaltert zunehmend.“ Auf diese unhaltbare Situation im öffentlichen Dienst hatten tags zuvor dbb jugend nrw und komba jugend mit einem stillen Protest vor der Düsseldorfer Staatskanzlei hingewiesen.

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Jugendwort 2010  
„Hartzen“ war gestern!

JugendwortSeit 2008 ermittelt der Langenscheidt-Verlag das, was dem Nachwuchs zusteht: Ein ganz eigenes Wort, das Jugendwort des Jahres! 2009 kam „hartzen“ (für: arbeitslos sein, rumhängen) auf Platz 1, im Vorjahr siegte die „Gammelfleischparty“ (Ü-30-Party). Bis 31. Oktober 2010 läuft die diesjährige Online-Umfrage zum Jugendwort, an der alle Interessierten und Kreativen unter www.jugendwort.de teilnehmen können, in dem sie auf der Top 30-Liste (die je nach Votings und Neu-Eingaben variiert) ihre Stimme abgeben. Mit dem Upload nehmen die Jugendwort-Macher automatisch an einem Gewinnspiel mit attraktiven Preisen teil. Die 15 Begriffe mit den meisten Stimmen schaut sich die Jury an und wählt daraus das Jugendwort des Jahres. Idee hinter dem „Jugendwort des Jahres“ ist, den Sprach- und Wortwandel durch den kreativen Umgang der Jugendlichen mit der Alltagssprache zu präsentieren und zu dokumentieren. Ob „Beraterpommes“ für Sushi, „Speckbarbie für ein aufgetakeltes Mädchen in viel zu enger Kleidung oder „Fichtenmoped“ für Kettensäge – die Einsendungen zeigen: Es mangelt nicht an originellen Wortneuschöpfungen und -deutungen. Die kann man dann nachschlagen in „Hä?? – Jugendsprache unplugged“, dem Jugendsprache-Lexikon von Langenscheidt.

Mehr: www.jugendwort.de

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dbb jugend Workshop „Mentoring“
Mehr Frauen ins Ehrenamt!

Frauen„Zusammen für eine stärkere Einbindung von Frauen im Ehrenamt“ lautet der Titel des „Mentoring“-Workshops der dbb jugend am 26./27. November 2010 in Fulda. „Eine Situationsanalyse der bestehenden dbb Landes- und Bundesjugendleitungen der Fachjugendgewerkschaften hat gezeigt, dass Frauen im Ehrenamt meist unterrepräsentiert sind. Das entspricht aber eigentlich nicht unserer Mitgliederstruktur“, so dbb jugend-Chefin Sandra Hennig. Die dbb jugend bietet aus diesem Grund erneut ein Mentoring-Seminar an. Mentoring bedeutet, dass ein Netzwerk gebildet wird, in dem bereits aktive Frauen ihr Wissen regelmäßig an „neue“ interessierte Frauen weitergeben und für diese als Ansprechpartner fungieren. Jungen Frauen soll so die Scheu vor Gremienarbeit und der Verantwortung genommen und über besondere Kontakte der Einstieg erleichtert werden. Mentorin und Mentee haben gleichermaßen einen Nutzen: Einerseits wird eine möglicherweise bestehende Nachwuchsproblematik gelöst, und die Mentorin gewinnt neue Eindrücke und frische Impulse. Andererseits lernt die „Neue“ Strukturen und organisatorische Abläufe kennen und profitiert von dem entstandenen Netzwerk.
Im „Mentoring“-Workshop der dbb jugend geht es ganz konkret um die Einweisung in die Rollen als Mentorin und Mentee. Best-Practice-Fälle verdeutlichen den Teilnehmerinnen, wie erfolgreiches Mentoring funktioniert. Außerdem werden Probleme, die speziell Frauen in der Gremienarbeit betreffen, diskutiert und – hoffentlich – gelöst. Das Seminar richtet sich an Frauen aus einer Bezirks-, Landes- oder Bundesjugendleitung, die eine neue, noch zu aktivierende junge Frau mitbringt. Auch die Kombination Mann (Mentor) – Frau (Mentee) ist denkbar. Besteht die Möglichkeit, zwei Mentee´s mitzubringen, sind diese herzlich willkommen.
Anmeldeschluss für den Workshop der dbb jugend (Seminarnummer S2010-007) ist der 30. September 2010. Infos und Anmeldung bei der dbb jugend Bundesgeschäftsstelle, Yvonne Bösel, Telefon 030.4081-5770, E-Mail boeselyv@dbb.de. Alle Unterlagen zum Seminar findet Ihr hier: www.dbbj.de/aktuelles/seminare_dbbj.html

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Urteil des Bundessozialgerichts:  
Kein Hartz IV für Beamtenanwärter 

Beamtenanwärter, die an einer Hochschule ausgebildet werden, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Das entschied das Bundessozialgericht am 19. August 2010 in Kassel. Sobald Auszubildende oder Studierende eine Ausbildungsstätte besuchen, die nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderungsfähig ist, sei der Bezug von Hartz IV ausgeschlossen (AZ: B 14 AS 24/09 R).

Geklagt hatte eine Beamtenanwärterin aus Rheinland-Pfalz, die an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Mayen studierte. Dieses Studium war im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) dem Grunde nach förderungsfähig. Die für das SGB II zuständigen Senate des Bundessozialgerichts hatten zuvor bereits mehrfach entschieden, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II nicht dazu dient, durch Sicherstellung des Lebensunterhalts das Betreiben einer dem Grunde nach anderweitig förderungsfähigen Ausbildung zu ermöglichen. Die Rechtsfrage, ob eine Ausbildung dem Grunde nach förderungsfähig ist, richtet sich nach § 2 BAföG, der abschließend den Bereich der (abstrakt) förderungsfähigen Ausbildungen regelt. Wie das Bundesverwaltungsgericht mehrfach entschieden hat, ist auch die Ausbildung des gehobenen, nichttechnischen Verwaltungsdienstes im Sinne des BAföG grundsätzlich dann förderungsfähig, wenn sie durch den Besuch einer in § 2 Abs 1 Nr 6 BAföG genannten Ausbildungsstätte geprägt ist. Bei der FHöV Mayen handelt es sich um eine solche Ausbildungsstätte im Sinne des § 2 Abs 1 Nr 6 BAföG.

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Debatte über längere Arbeitszeiten  
Öffentlicher Dienst braucht flächendeckendes Gesundheitsmanagement 

Mit Blick auf die aktuelle Debatte über längere Lebensarbeitszeiten hat die dbb jugend den flächendeckenden Aufbau eines Gesundheitsmanagements in den Verwaltungen von Bund, Ländern und Gemeinden gefordert. „Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, Forderungen nach längeren Lebensarbeitszeiten und alternden Belegschaften muss im öffentlichen Dienst deutlich mehr getan werden, um die Verwaltungen fit für die Anforderungen der Zukunft zu machen“, sagte die dbb jugend Vorsitzende Sandra Hennig am 20. August 2010 in Berlin. „Neben der fachlichen Kompetenz sind es vor allem die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigen, die die Motivation und Leistungsfähigkeit und damit die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes insgesamt tragen.“ Noch erreichten auch im öffentlichen Dienst tatsächlich viel zu wenige Beschäftigte die heute geltende Alternsgrenze von 65 Jahren, gab Hennig zu bedenken.

Es liege daher im gemeinsamen Interesse von Arbeitgebern, Dienstherren, Gesellschaft und Beschäftigten, das Gesundheitsmanagement in den Verwaltungen zu optimieren. „Es wird immer deutlicher, dass ein ausschließlich expertenorientiertes und vorrangig auf technische Lösungen fixiertes Arbeits- und Gesundheitsschutzkonzept nicht als Lösung für die anstehenden Gestaltungsaufgaben taugt“, kritisierte Hennig und forderte: „Der Prävention muss ein Vorrang vor bloßer reaktiver Rehabilitation eingeräumt werden. Nur der Aufbau eines flächendeckenden Gesundheitsmanagements in den Verwaltungen von Bund, Ländern und Gemeinden mit Schwerpunkt auf der betrieblichen Gesundheitsförderung kann die notwendigen nachhaltigen Erfolge sicherstellen“, so die dbb jugend-Chefin. „Arbeitsverdichtung, Zeitdruck, psychische Belastungen, Bewegungsmangel, Bildschirmtätigkeit – betriebliches Gesundheitsmanagement muss gezielt Angebote schaffen, die gesunde Lösungen für diese Probleme bieten. „Prävention muss die Beschäftigten dort abholen, wo sie sich in ihrem individuellen Arbeitsumfeld tatsächlich befinden“, sagte Hennig, „und sich insbesondere um die Voraussetzungen altersgerechten Arbeitens kümmern.“

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News

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  Lehrermangel so groß wie nie 

Kurz vor Schuljahresbeginn hat der Deutsche Philologenverband (DPhV) Alarm geschlagen: Nach Berechnungen der dbb-Gewerkschaft fehlen für das kommende Jahr bis zu 45.000 Lehrkräfte. Fast 30.000 davon werden in den Mangelbereichen Naturwissenschaften und Mathematik benötigt. Der DPhV-Vorsitzende, Heinz-Peter Meidinger, bekräftigte am 5. August 2010 gegenüber „BILD“: „So groß war der Lehrermangel in Deutschland noch nie! Es wird immer schwieriger, Quereinsteiger zu gewinnen.“ Mit der anziehenden Konjunktur biete der Arbeitsmarkt jetzt wieder gute Chancen für andere Jobs – und viele Schulen gingen leer aus. Deshalb sei es mittlerweile „zwingend notwendig“, so Meidinger, dass noch mehr qualifizierte Pensionäre den Unterricht insbesondere in Mathematik und Naturwissenschaften übernehmen. Schon jetzt sind nach Angaben des DPhV an Deutschlands Schulen mehr als 10.000 eigentlich bereits in den Ruhestand versetzte Lehrer tätig.


Justiz-Privatisierung ruft Rechnungshof auf den Plan: Mehrkosten in Millionenhöhe

Die schrittweise Übertragung öffentlicher Aufgaben im Justizbereich auf private Träger sorgt nicht nur für zunehmenden Unmut und wachsende Ängste in der Bevölkerung. In Baden-Württemberg hat sich Ende Juli erstmals auch der Landesrechnungshof kritisch zu Wort gemeldet und die Landesregierung ausdrücklich zu einem Kurswechsel aufgefordert. Die obersten Rechnungsprüfer des Landes bemängeln, dass die für den Zeitraum 2007 bis 2016 vereinbarte Übertragung der Bewährungs- und Gerichtshilfe auf eine gemeinnützige Gesellschaft nicht nur ineffizient, sondern auch deutlich teurer als geplant sei. Obwohl durch das Justizministerium in Stuttgart Effizienzrenditen von bis zu 15 Prozent und eine Steigerung der Qualität angekündigt worden waren, falle die Aufgabenerledigung durch Private tatsächlich um 47 Millionen Euro teurer aus als mit eigenem Personal des Landes.

   
   


News

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  Privat vor Staat kein Allheilmittel – deutlicher Trend zu Re-Privatisierung erkennbar 

Der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Heinz Ossenkamp hält es für dringend notwendig, dass die Diskussion um eine Privatisierung öffentlicher Aufgaben „ohne Ideologie und damit an hoheitlichen Aufgaben der Daseinsvorsorge orientiert“ geführt werden sollte. Privatisierungen seien weder als Patentrezept noch als Allheilmittel zur Lösung der Finanzkrise geeignet, schrieb der dbb-Vize in der August-Ausgabe der Zeitschrift „Echo Öffentlicher Dienst“. Aktuell zeige sich zudem, „dass die Zeit der großen Privatisierungseuphorie bei Bund, Ländern und Kommunen vorbei ist“, konstatierte Ossenkamp: „Wie eine Mitte vergangenen Jahres veröffentlichte, empirisch erhobene Umfrage des dbb beweist, ist die Einschätzung der Privatisierung als Allheilmittel gerade in der Bürgerstimmung gekippt und ein Trend zur Re-Kommunalisierung und Re-Privatisierung deutlich erkennbar.“ Der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende erinnerte in seinem Beitrag auch daran, dass Privatisierungsprojekte beispielsweise bei Bundeswehr und Zoll wie auch in weiteren Bereichen der Bundesverwaltung nicht erfolgreich waren und Vorhaben in einzelnen Ländern wie die Privatisierung des Mess- und Eichwesens oder der Liegenschaftsvermessung ebenso wie entsprechende Bestrebungen im Justizvollzugsbereich als höchst bedenklich eingestuft werden müssten: „Für die Bürgerinnen und Bürger führen all diese Aktivitäten zu keinerlei Verbesserung.“
   
   

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Umfrage
mit Gewinnspiel
www.dbb.de:

Wir wollen’s wissen!

Der Internetauftritt des dbb soll in Kürze modernisiert werden. Dabei sollen möglichst viele Wünsche der Besucherinnen und Besucher von www.dbb.de berücksichtigt werden. Um die zu ermitteln, hat die Internetredaktion eine Online-Umfrage auf der Website gestartet. Die Beantwortung nimmt nur wenige Minuten in Anspruch, und als Dankeschön für die Unterstützung wird unter allen Teilnehmern eine stylische Panasonic „Lumix“ Digitalkompaktkamera verlost. Teilnahmeschluss ist der 30. September 2010. Direkt zur Umfrage: www.dbb.de.

Lumix

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News

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  BGH zur Zusatzversorgung: Gleiches Recht für alle 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem am 10. August 2010 veröffentlichten Beschluss vom 7. Juli 2010 die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften in der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung der VBL als unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG bezeichnet (Az.: IV ZR 267/04). Tatsächlich sieht die Satzung der VBL bislang noch keine Leistungen an hinterbliebene Lebenspartner vor – allerdings nur, weil im Tarifvertrag ATV/ATV-K eine entsprechende Regelung fehlt und die Satzungen der Zusatzversorgungskassen im Leistungsrecht nicht vom Tarifvertrag abweichen sollen. Die VBL ist aber bis zur Einigung der Tarifvertragsparteien ermächtigt, hinterbliebene eingetragene Lebenspartner wie Witwen und Witwer zu behandeln. Entsprechende Leistungen werden nach Angaben der VBL bereits ab 1. Januar 2005 gezahlt.
   
   

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  Personalstatistik: Wieder weniger Bundesbedienstete  

Erstmals seit 1991 ist das Personal im öffentlichen Dienst zum Stichtag 30. Juni 2009 leicht angestiegen: um 0,9 Prozent oder 42.500 Personen. Wie das Statistische Bundesamt am 22. Juli 2010 mitteilte, profitierten insbesondere Tageseinrichtungen für Kinder, die Bundesagentur für Arbeit und die Hochschulen. Allerdings geht der Anstieg vor allem auf eine Zunahme befristeter Arbeitsverhältnisse (35.300 Personen) zurück. Im Bundesbereich setzte sich der Stellenabbau dagegen fort. Am Stichtag waren rund 4,5 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst tätig. Insgesamt rund 2,7 Millionen waren Angestellte, die damit gegenüber dem Vorjahr um 39.600 Personen (+ 1,5 Prozent)zulegten. 35.300 der Neuzugänge im Angestelltenverhältnis sind allerdings lediglich mit Zeitverträgen beschäftigt, von denen inzwischen insgesamt 366.300 gezählt werden. Das übrige Personal (in Dauerbeschäftigung oder in Ausbildung) hat nur geringfügig um 4 300 Personen (+ 0,2 Prozent) zugenommen. Beamte und Richter wurden zum Stichtag rund 1,7 Millionen gezählt, das sind 1.500 Personen oder 0,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Der geringfügige Anstieg ist auf Beamte in Ausbildung zurück zu führen (+ 7,1 Prozent), ohne die die Beamtenzahl gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Prozent gesunken wäre. Das Personal im Bereich des Bundes ging insgesamt zurück, hauptsächlich bedingt durch den Stellenabbau in der Bundeswehrverwaltung. Von den 4,5 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes waren Mitte 2009 rund die Hälfte im Landesbereich - überwiegend im Bildungswesen tätig. Im kommunalen Bereich arbeiteten 30 Prozent. Weitere zwölf Prozent waren im Bundesbereich (einschließlich Bundeseisenbahnvermögen) beschäftigt, acht Prozent bei den Sozialversicherungsträgern oder der Bundesagentur für Arbeit.
   
   

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