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dbb in Social Networks
präsent
Alles online!
dbb jugend und dbb sind auf der Höhe der Zeit, was die Nutzung
moderner Onlinekommunikation angeht: Es wird getwittert und
gefacebookt, was das Zeug hält!
Unter
twitter.com/dbbjugend und
twitter.com/dbb_news „zwitschert“ der gewerkschaftliche
Spitzenverband regelmäßig aktuelle Neuigkeiten aus der dbb-Welt.
Die Internetplattform „Twitter“ gehört zu den sogenannten Micro-Blogs
und ist ein soziales Netzwerk, wo angemeldete Benutzer
Textnachrichten mit maximal 140 Zeichen senden und die
Nachrichten anderer Benutzer empfangen können. Die Nachrichten
werden „Updates“ oder „Tweets“ (engl. to tweet = zwitschern)
genannt. Das Nachrichtennetzwerk beruht darauf, dass man die
Nachrichten anderer Benutzer abonniert, wobei Abonnenten als „Follower“
(engl. to follow = folgen) bezeichnet werden. Auf der Twitter-Startseite
kann man Nachrichten eingeben und die Nachrichten der Personen,
denen man folgt, chronologisch sortiert sehen. Der Dienst ist
komplett kostenlos, außerdem schaltet Twitter keine Werbung.
Laut einer Nutzerstatistik des Marktforschungsunternehmens
Nielsen hatte Twitter im Juni 2009 in Deutschland 1,8 Millionen
Nutzer. Ihr Durchschnittsalter betrug 32 Jahre, 74 Prozent der
Nutzer waren männlich, 78 Prozent hatten Abitur.
Auch auf der weltweit am häufigsten besuchten Kontaktsite im
World Wide Web sind dbb jugend und dbb mittlerweile vertreten –
die Profilseiten erreicht man unter
facebook.com/pages/dbb-jugend/134855806554576 und
facebook.com/dbb.online. Das Online-Netzwerk „Facebook“
bezieht sich auf die sogenannten Facebooks, die die Studenten an
manchen amerikanischen Colleges zur Orientierung auf dem Campus
erhalten und in denen andere Kommilitonen abgebildet sind. Jeder
Facebook.com-Benutzer verfügt über eine Profilseite, auf der er
sich vorstellen und Fotos oder Videos hochladen kann.
Auf der Pinnwand des Profils können Nachrichten hinterlassen
oder Notizen veröffentlicht werden. In Deutschland hatte
Facebook im Juli 2010 9,9 Millionen Mitglieder. 59 Prozent davon
sind zwischen 18 und 34 Jahren alt, die Männer mit 49 Prozent
knapp schwächer vertreten als die Frauen mit 51 Prozent.

Verfassungsgericht:
Arbeitszimmer-Absetzbarkeit muss neu
geregelt werden
Der Wegfall der steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen
Arbeitszimmers von Lehrerinnen und Lehrern mit dem
Steueränderungsgesetz 2007 ist nach einer am 29. Juli 2010
veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgericht
verfassungswidrig (Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Juli 2010
- 2 BvL 13/09 -). Der dbb war gegen das Steueränderungsgesetz
2007 in zahlreichen Gerichtsverfahren vorgegangen. Nunmehr muss
das Gesetz rückwirkend ab 2007 den Vorgaben des Gerichts
entsprechend neu geregelt werden. dbb-Vize Dieter Ondracek: „Das
Bundesverfassungsgericht bestätigt mit seinem Beschluss die
durch den dbb von Anfang an geäußerte Kritik an der Neuregelung
der steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers im
Steueränderungsgesetz 2007. Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert,
schnell eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen, die dem
bis 2006 geltenden Rechtsstand entsprechen könnte.“ Hintergrund
der Entscheidung ist die ab 2007 wirksame Beschränkung der
Abziehbarkeit von Kosten für das häusliche Arbeitszimmer.
Hiervon waren insbesondere Lehrer betroffen, denen regelmäßig
von den Schulen keine Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt
werden, um den Unterricht vor- und nachzubereiten bzw.
schriftliche Arbeiten zu korrigieren. Lehrer erledigen diese
Aufgaben üblicherweise in ihren häuslichen Arbeitszimmern. „Dies
ist ein klarer Verstoß gegen das das Steuerrecht prägende
objektive Nettoprinzip. Danach müssen beruflich veranlasste
Aufwendungen als Werbungskosten steuerlich berücksichtig
werden“, so Ondracek. Es könne nicht angehen, dass Lehrern auf
der einen Seite keine geeigneten Arbeitsplätze von ihren
Arbeitgebern und Dienstherrn erhielten und andererseits die
ihnen entstehenden Kosten noch nicht einmal teilweise
steuermindernd in Ansatz bringen könnten.

dbb
tarifunion legt Rechtsgutachten vor:
„Tarifeinheits-Gesetz“ wäre
verfassungswidrig
Ein wie von BDA und DGB in Anbetracht der neuen Rechtsprechung
des Bundesarbeitsgerichts angestrebtes „Gesetz zum Erhalt der
Tarifeinheit“, nach dem bei konkurrierenden Tarifverträgen
innerhalb eines Betriebs nur derjenige anwendbar sein soll, der
die größere Arbeitnehmerzahl betrifft, würde einen
verfassungswidrigen Eingriff in die Tarifautonomie darstellen.
Zu diesem Schluss kommt das Rechtsgutachten von Professor Dr.
Hermann Reichold, das die dbb tarifunion am 5. August 2010
vorgelegt hat. Reichold, der Bürgerliches Recht, Handels-,
Wirtschafts- und Arbeitsrecht an der Universität Tübingen lehrt
und Richter am Staatsgerichtshof Baden-Württemberg ist: „Die
wesentlichen Argumente für die Ordnungs- bzw.
Funktionssicherungs-Aufgabe der so genannten Tarifeinheit können
den Eingriff in die individuelle und kollektive
Koalitionsfreiheit der verdrängten Gewerkschaften und ihrer
Mitglieder nicht als gleichgewichtige Abwägungsgesichtspunkte
rechtfertigen.“ Frank Stöhr, 1. Vorsitzender der dbb tarifunion:
„Das Gutachten bestätigt unsere Auffassung, dass eine
gesetzliche Regelung der Tarifeinheit die Koalitionsfreiheit auf
den Kopf stellen würde. Die größte und streikbereiteste Gruppe
kann und darf nicht alleiniger Maßstab für die
Beschäftigungsbedingungen aller Arbeitnehmer sein. Das ist das
Gegenteil von pluralistischer Interessenvertretung und
demokratischer Willensbildung.“ Stöhr betonte, dass eine solche
Regelung angesichts der betrieblichen Realität zudem nicht nötig
sei. „Die lautstark inszenierte Drohkulisse von Streik-Chaos und
‚englischen Verhältnissen‘ – die eigentlich keiner so genau
kennt – ist an den Haaren herbei gezogen. Die Deutsche Bahn hat
ihren Frieden mit den Lokführern gemacht, in den Krankenhäusern
folgen die Ärzte dem Marburger Bund, die Krankenpfleger uns und
ver.di, der Betrieb läuft auch in streikbewegten Zeiten nicht
anders als früher. Deutschland ist traditionell kein
Streikland.“

Fachkräftemangel: Deutschland muss erst mal
Hausaufgaben machen
Mit der Aufforderung, in Deutschland zunächst brach liegende
Potenziale auszuschöpfen, anstatt qualifizierte Einwanderer
anzuwerben, hat sich die dbb jugend in die aktuelle Diskussion
über den Fachkräftemangel eingeschaltet.
„Dass der Fachkräftemangel insbesondere aufgrund der
demografischen Entwicklung schon längst da ist, betonen wir seit
Jahren“, sagte dbb jugend-Chefin Sandra Hennig am 4. August 2010
in Berlin, „allerdings ist es ja nicht so, dass wir die
Humanressourcen, die wir in Deutschland haben, bereits heute
voll ausschöpfen.“ Hennig stellte klar, dass der Mangel dadurch
verschärft würde, dass ein großer Teil der Bevölkerung gar nicht
in der Lage sei, einer qualifizierten Beschäftigung nachzugehen.
„Experten zufolge stecken schon heute 15 bis 20 Prozent der
Jugendlichen in einem Teufelskreis. Sie kommen oft aus sozial
schwachen Familien, die meisten haben einen
Migrationshintergrund, und wie ihren Eltern gelingt es ihnen
selten, die Hürden Bildungsarmut und geringe berufliche
Qualifikation zu überwinden“, so die dbb jugend-Vorsitzende.
Noch dramatischer sei die Lage, wenn man berücksichtige, dass
laut einer Umfrage des Deutschen Industrie- und
Handelskammertages mehr als die Hälfte der Unternehmen zumindest
einen Teil der Lehrlinge, die einen Schulabschluss haben,
zunächst in die Nachhilfe schicken müsse.
„Deutschland hat seine Hausaufgaben in Sachen Qualifizierung also noch
längst nicht gemacht“, stellte Sandra Hennig klar. „Solange in
kaum einem anderen Industrieland der Bildungserfolg so stark von
der Herkunft abhängt wie hierzulande, solange offensichtlich
das, was in unseren Schulen gelehrt und gelernt wird, nicht zur
Ausbildungsreife reicht, brauchen wir uns nicht um Fachkräfte
aus dem Ausland bemühen, sondern sollten uns schleunigst darum
kümmern, die vorhandenen Potenziale zu heben und voll zu nutzen,
also: frühkindliche Bildung und Schule optimieren, Integration
auf allen Ebenen forcieren, unsere besten Köpfe suchen und
fördern!“

dbb jugend & komba jugend:
Gemeinsam für den Nachwuchs
Um den gemeinsamen Austausch zwischen den Verbänden
fortzusetzen, trafen sich am 3. August 2010 dbb jugend-Chefin
Sandra Hennig und Yvonne Bösel, Jugendreferentin der dbb
Bundesgeschäftsstelle, mit dem neuen Führungsteam der komba
jugend – Bundesjugendleiter Philipp Albrecht, dessen
Stellvertreter Dirk Hirsch und komba jugend-Bildungsreferentin
Jasmin Jestel – in Köln. „Die komba jugend ist in der Familie
der dbb jugend ein sehr starker Jugendverband, und wir wollen
unseren gemeinsamen Einsatz für den Nachwuchs im öffentlichen
Dienst künftig noch stärker koordinieren.“ Vor allem mit Blick
auf die Ausbildungssituation sei forciertes Engagement nötig, so
Hennig. „Viele Kommunen sind derzeit nicht mehr in der Lage
auszubilden und können ihre originären Aufgaben nicht mehr
erfüllen. Durch fehlende Einstellungen klaffen immer größere
Löcher in der Personaldecke, die Kommunalverwaltung überaltert
zunehmend.“ Auf diese unhaltbare Situation im öffentlichen
Dienst hatten tags zuvor dbb jugend nrw und komba jugend mit
einem stillen Protest vor der Düsseldorfer Staatskanzlei
hingewiesen.

Jugendwort 2010
„Hartzen“ war gestern!
Seit
2008 ermittelt der Langenscheidt-Verlag das, was dem Nachwuchs
zusteht: Ein ganz eigenes Wort, das Jugendwort des Jahres! 2009
kam „hartzen“ (für: arbeitslos sein, rumhängen) auf Platz 1, im
Vorjahr siegte die „Gammelfleischparty“ (Ü-30-Party). Bis 31.
Oktober 2010 läuft die diesjährige Online-Umfrage zum
Jugendwort, an der alle Interessierten und Kreativen unter
www.jugendwort.de teilnehmen können, in dem sie auf der Top
30-Liste (die je nach Votings und Neu-Eingaben variiert) ihre
Stimme abgeben. Mit dem Upload nehmen die Jugendwort-Macher
automatisch an einem Gewinnspiel mit attraktiven Preisen teil.
Die 15 Begriffe mit den meisten Stimmen schaut sich die Jury an
und wählt daraus das Jugendwort des Jahres. Idee hinter dem
„Jugendwort des Jahres“ ist, den Sprach- und Wortwandel durch
den kreativen Umgang der Jugendlichen mit der Alltagssprache zu
präsentieren und zu dokumentieren. Ob „Beraterpommes“ für Sushi,
„Speckbarbie für ein aufgetakeltes Mädchen in viel zu enger
Kleidung oder „Fichtenmoped“ für Kettensäge – die Einsendungen
zeigen: Es mangelt nicht an originellen Wortneuschöpfungen und
-deutungen. Die kann man dann nachschlagen in „Hä?? –
Jugendsprache unplugged“, dem Jugendsprache-Lexikon von
Langenscheidt.
Mehr:
www.jugendwort.de

dbb jugend Workshop „Mentoring“
Mehr Frauen ins Ehrenamt!
„Zusammen
für eine stärkere Einbindung von Frauen im Ehrenamt“ lautet der
Titel des „Mentoring“-Workshops der dbb jugend am 26./27.
November 2010 in Fulda. „Eine Situationsanalyse der bestehenden
dbb Landes- und Bundesjugendleitungen der
Fachjugendgewerkschaften hat gezeigt, dass Frauen im Ehrenamt
meist unterrepräsentiert sind. Das entspricht aber eigentlich
nicht unserer Mitgliederstruktur“, so dbb jugend-Chefin Sandra
Hennig. Die dbb jugend bietet aus diesem Grund erneut ein
Mentoring-Seminar an. Mentoring bedeutet, dass ein Netzwerk
gebildet wird, in dem bereits aktive Frauen ihr Wissen
regelmäßig an „neue“ interessierte Frauen weitergeben und für
diese als Ansprechpartner fungieren. Jungen Frauen soll so die
Scheu vor Gremienarbeit und der Verantwortung genommen und über
besondere Kontakte der Einstieg erleichtert werden. Mentorin und
Mentee haben gleichermaßen einen Nutzen: Einerseits wird eine
möglicherweise bestehende Nachwuchsproblematik gelöst, und die
Mentorin gewinnt neue Eindrücke und frische Impulse.
Andererseits lernt die „Neue“ Strukturen und organisatorische
Abläufe kennen und profitiert von dem entstandenen Netzwerk.
Im „Mentoring“-Workshop der dbb jugend geht es ganz konkret um
die Einweisung in die Rollen als Mentorin und Mentee.
Best-Practice-Fälle verdeutlichen den Teilnehmerinnen, wie
erfolgreiches Mentoring funktioniert. Außerdem werden Probleme,
die speziell Frauen in der Gremienarbeit betreffen, diskutiert
und – hoffentlich – gelöst. Das Seminar richtet sich an Frauen
aus einer Bezirks-, Landes- oder Bundesjugendleitung, die eine
neue, noch zu aktivierende junge Frau mitbringt. Auch die
Kombination Mann (Mentor) – Frau (Mentee) ist denkbar. Besteht
die Möglichkeit, zwei Mentee´s mitzubringen, sind diese herzlich
willkommen.
Anmeldeschluss für den Workshop der dbb jugend (Seminarnummer
S2010-007) ist der 30. September 2010. Infos und Anmeldung bei
der dbb jugend Bundesgeschäftsstelle, Yvonne Bösel, Telefon
030.4081-5770, E-Mail
boeselyv@dbb.de. Alle Unterlagen zum Seminar findet Ihr
hier:
www.dbbj.de/aktuelles/seminare_dbbj.html

Urteil des Bundessozialgerichts:
Kein Hartz IV für Beamtenanwärter
Beamtenanwärter, die an einer Hochschule ausgebildet werden,
haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Das entschied das
Bundessozialgericht am 19. August 2010 in Kassel. Sobald
Auszubildende oder Studierende eine Ausbildungsstätte besuchen,
die nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
förderungsfähig ist, sei der Bezug von Hartz IV ausgeschlossen
(AZ: B 14 AS 24/09 R).
Geklagt hatte eine Beamtenanwärterin aus Rheinland-Pfalz, die an
der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Mayen studierte.
Dieses Studium war im Rahmen des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) dem Grunde nach
förderungsfähig. Die für das SGB II zuständigen Senate des
Bundessozialgerichts hatten zuvor bereits mehrfach entschieden,
dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II nicht
dazu dient, durch Sicherstellung des Lebensunterhalts das
Betreiben einer dem Grunde nach anderweitig förderungsfähigen
Ausbildung zu ermöglichen. Die Rechtsfrage, ob eine Ausbildung
dem Grunde nach förderungsfähig ist, richtet sich nach § 2
BAföG, der abschließend den Bereich der (abstrakt)
förderungsfähigen Ausbildungen regelt. Wie das
Bundesverwaltungsgericht mehrfach entschieden hat, ist auch die
Ausbildung des gehobenen, nichttechnischen Verwaltungsdienstes
im Sinne des BAföG grundsätzlich dann förderungsfähig, wenn sie
durch den Besuch einer in § 2 Abs 1 Nr 6 BAföG genannten
Ausbildungsstätte geprägt ist. Bei der FHöV Mayen handelt es
sich um eine solche Ausbildungsstätte im Sinne des § 2 Abs 1 Nr
6 BAföG.

Debatte über längere Arbeitszeiten
Öffentlicher Dienst braucht
flächendeckendes Gesundheitsmanagement
Mit Blick auf die aktuelle Debatte über längere
Lebensarbeitszeiten hat die dbb jugend den flächendeckenden
Aufbau eines Gesundheitsmanagements in den Verwaltungen von
Bund, Ländern und Gemeinden gefordert. „Vor dem Hintergrund des
demographischen Wandels, Forderungen nach längeren
Lebensarbeitszeiten und alternden Belegschaften muss im
öffentlichen Dienst deutlich mehr getan werden, um die
Verwaltungen fit für die Anforderungen der Zukunft zu machen“,
sagte die dbb jugend Vorsitzende Sandra Hennig am 20. August
2010 in Berlin. „Neben der fachlichen Kompetenz sind es vor
allem die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigen, die
die Motivation und Leistungsfähigkeit und damit die
Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes insgesamt tragen.“
Noch erreichten auch im öffentlichen Dienst tatsächlich viel zu
wenige Beschäftigte die heute geltende Alternsgrenze von 65
Jahren, gab Hennig zu bedenken.
Es liege daher im gemeinsamen Interesse von Arbeitgebern,
Dienstherren, Gesellschaft und Beschäftigten, das
Gesundheitsmanagement in den Verwaltungen zu optimieren. „Es
wird immer deutlicher, dass ein ausschließlich
expertenorientiertes und vorrangig auf technische Lösungen
fixiertes Arbeits- und Gesundheitsschutzkonzept nicht als Lösung
für die anstehenden Gestaltungsaufgaben taugt“, kritisierte
Hennig und forderte: „Der Prävention muss ein Vorrang vor bloßer
reaktiver Rehabilitation eingeräumt werden. Nur der Aufbau eines
flächendeckenden Gesundheitsmanagements in den Verwaltungen von
Bund, Ländern und Gemeinden mit Schwerpunkt auf der
betrieblichen Gesundheitsförderung kann die notwendigen
nachhaltigen Erfolge sicherstellen“, so die dbb jugend-Chefin.
„Arbeitsverdichtung, Zeitdruck, psychische Belastungen,
Bewegungsmangel, Bildschirmtätigkeit – betriebliches
Gesundheitsmanagement muss gezielt Angebote schaffen, die
gesunde Lösungen für diese Probleme bieten. „Prävention muss die
Beschäftigten dort abholen, wo sie sich in ihrem individuellen
Arbeitsumfeld tatsächlich befinden“, sagte Hennig, „und sich
insbesondere um die Voraussetzungen altersgerechten Arbeitens
kümmern.“

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News |
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Lehrermangel so
groß wie nie |
Kurz vor Schuljahresbeginn hat der Deutsche Philologenverband (DPhV)
Alarm geschlagen: Nach Berechnungen der dbb-Gewerkschaft fehlen
für das kommende Jahr bis zu 45.000 Lehrkräfte. Fast 30.000
davon werden in den Mangelbereichen Naturwissenschaften und
Mathematik benötigt. Der DPhV-Vorsitzende, Heinz-Peter Meidinger,
bekräftigte am 5. August 2010 gegenüber „BILD“: „So groß war der
Lehrermangel in Deutschland noch nie! Es wird immer schwieriger,
Quereinsteiger zu gewinnen.“ Mit der anziehenden Konjunktur
biete der Arbeitsmarkt jetzt wieder gute Chancen für andere Jobs
– und viele Schulen gingen leer aus. Deshalb sei es mittlerweile
„zwingend notwendig“, so Meidinger, dass noch mehr qualifizierte
Pensionäre den Unterricht insbesondere in Mathematik und
Naturwissenschaften übernehmen. Schon jetzt sind nach Angaben
des DPhV an Deutschlands Schulen mehr als 10.000 eigentlich
bereits in den Ruhestand versetzte Lehrer tätig.
Justiz-Privatisierung
ruft Rechnungshof auf den Plan: Mehrkosten in Millionenhöhe
Die schrittweise Übertragung öffentlicher Aufgaben im
Justizbereich auf private Träger sorgt nicht nur für zunehmenden
Unmut und wachsende Ängste in der Bevölkerung. In
Baden-Württemberg hat sich Ende Juli erstmals auch der
Landesrechnungshof kritisch zu Wort gemeldet und die
Landesregierung ausdrücklich zu einem Kurswechsel aufgefordert.
Die obersten Rechnungsprüfer des Landes bemängeln, dass die für
den Zeitraum 2007 bis 2016 vereinbarte Übertragung der
Bewährungs- und Gerichtshilfe auf eine gemeinnützige
Gesellschaft nicht nur ineffizient, sondern auch deutlich teurer
als geplant sei. Obwohl durch das Justizministerium in Stuttgart
Effizienzrenditen von bis zu 15 Prozent und eine Steigerung der
Qualität angekündigt worden waren, falle die Aufgabenerledigung
durch Private tatsächlich um 47 Millionen Euro teurer aus als
mit eigenem Personal des Landes.

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News |
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Privat vor Staat kein Allheilmittel – deutlicher Trend
zu Re-Privatisierung erkennbar |
Der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Heinz Ossenkamp hält
es für dringend notwendig, dass die Diskussion um eine
Privatisierung öffentlicher Aufgaben „ohne Ideologie und damit
an hoheitlichen Aufgaben der Daseinsvorsorge orientiert“ geführt
werden sollte. Privatisierungen seien weder als Patentrezept
noch als Allheilmittel zur Lösung der Finanzkrise geeignet,
schrieb der dbb-Vize in der August-Ausgabe der Zeitschrift „Echo
Öffentlicher Dienst“. Aktuell zeige sich zudem, „dass die Zeit
der großen Privatisierungseuphorie bei Bund, Ländern und
Kommunen vorbei ist“, konstatierte Ossenkamp: „Wie eine Mitte
vergangenen Jahres veröffentlichte, empirisch erhobene Umfrage
des dbb beweist, ist die Einschätzung der Privatisierung als
Allheilmittel gerade in der Bürgerstimmung gekippt und ein Trend
zur Re-Kommunalisierung und Re-Privatisierung deutlich
erkennbar.“ Der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende erinnerte
in seinem Beitrag auch daran, dass Privatisierungsprojekte
beispielsweise bei Bundeswehr und Zoll wie auch in weiteren
Bereichen der Bundesverwaltung nicht erfolgreich waren und
Vorhaben in einzelnen Ländern wie die Privatisierung des Mess-
und Eichwesens oder der Liegenschaftsvermessung ebenso wie
entsprechende Bestrebungen im Justizvollzugsbereich als höchst
bedenklich eingestuft werden müssten: „Für die Bürgerinnen und
Bürger führen all diese Aktivitäten zu keinerlei Verbesserung.“

Umfrage
mit Gewinnspiel |
www.dbb.de:
Wir
wollen’s wissen!
Der Internetauftritt des dbb soll in Kürze modernisiert
werden. Dabei sollen möglichst viele Wünsche der
Besucherinnen und Besucher von www.dbb.de berücksichtigt
werden. Um die zu ermitteln, hat die Internetredaktion
eine Online-Umfrage auf der Website gestartet. Die
Beantwortung nimmt nur wenige Minuten in Anspruch, und
als Dankeschön für die Unterstützung wird unter allen
Teilnehmern eine stylische Panasonic „Lumix“
Digitalkompaktkamera verlost. Teilnahmeschluss ist der
30. September 2010. Direkt zur Umfrage:
www.dbb.de.

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News |
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BGH zur Zusatzversorgung: Gleiches Recht für alle |
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem am 10. August 2010
veröffentlichten Beschluss vom 7. Juli 2010 die
Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen
gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften in der
betrieblichen Hinterbliebenenversorgung der VBL als unvereinbar
mit Art. 3 Abs. 1 GG bezeichnet (Az.: IV ZR 267/04). Tatsächlich
sieht die Satzung der VBL bislang noch keine Leistungen an
hinterbliebene Lebenspartner vor – allerdings nur, weil im
Tarifvertrag ATV/ATV-K eine entsprechende Regelung fehlt und die
Satzungen der Zusatzversorgungskassen im Leistungsrecht nicht
vom Tarifvertrag abweichen sollen. Die VBL ist aber bis zur
Einigung der Tarifvertragsparteien ermächtigt, hinterbliebene
eingetragene Lebenspartner wie Witwen und Witwer zu behandeln.
Entsprechende Leistungen werden nach Angaben der VBL bereits ab
1. Januar 2005 gezahlt.


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News |
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Personalstatistik:
Wieder weniger Bundesbedienstete
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Erstmals seit 1991 ist das Personal im öffentlichen Dienst zum
Stichtag 30. Juni 2009 leicht angestiegen: um 0,9 Prozent oder
42.500 Personen. Wie das Statistische Bundesamt am 22. Juli 2010
mitteilte, profitierten insbesondere Tageseinrichtungen für
Kinder, die Bundesagentur für Arbeit und die Hochschulen.
Allerdings geht der Anstieg vor allem auf eine Zunahme
befristeter Arbeitsverhältnisse (35.300 Personen) zurück. Im
Bundesbereich setzte sich der Stellenabbau dagegen fort. Am
Stichtag waren rund 4,5 Millionen Beschäftigte im öffentlichen
Dienst tätig. Insgesamt rund 2,7 Millionen waren Angestellte,
die damit gegenüber dem Vorjahr um 39.600 Personen (+ 1,5
Prozent)zulegten. 35.300 der Neuzugänge im
Angestelltenverhältnis sind allerdings lediglich mit
Zeitverträgen beschäftigt, von denen inzwischen insgesamt
366.300 gezählt werden. Das übrige Personal (in
Dauerbeschäftigung oder in Ausbildung) hat nur geringfügig um 4
300 Personen (+ 0,2 Prozent) zugenommen. Beamte und Richter
wurden zum Stichtag rund 1,7 Millionen gezählt, das sind 1.500
Personen oder 0,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Der geringfügige
Anstieg ist auf Beamte in Ausbildung zurück zu führen (+ 7,1
Prozent), ohne die die Beamtenzahl gegenüber dem Vorjahr um 0,3
Prozent gesunken wäre. Das Personal im Bereich des Bundes ging
insgesamt zurück, hauptsächlich bedingt durch den Stellenabbau
in der Bundeswehrverwaltung. Von den 4,5 Millionen Beschäftigten
des öffentlichen Dienstes waren Mitte 2009 rund die Hälfte im
Landesbereich - überwiegend im Bildungswesen tätig. Im
kommunalen Bereich arbeiteten 30 Prozent. Weitere zwölf Prozent
waren im Bundesbereich (einschließlich Bundeseisenbahnvermögen)
beschäftigt, acht Prozent bei den Sozialversicherungsträgern
oder der Bundesagentur für Arbeit.

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